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22.10.2014

Hühner müssen weg

Richter urteilt im Nachbarschaftsstreit

Zwei Nachbarn streiten sich seit Jahren vor Gericht: Der eine züchtet seltene Hühner im eigenen Garten in Gablingen, der andere stört sich am Krähen der Hähne (wir berichteten). Nun musste Herbert Dieminger, der Halter der Tiere, eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht gab gestern dem Antrag des Nachbarn und Klägers statt.

Dieser darf die Hähne nun von einem Tierfänger abholen und in ein Tierheim bringen lassen – auf Kosten des Züchters, der monatlich 833 Euro dafür zahlen muss. Der wiederum kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss beim Landgericht einlegen. Oder er muss andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelästigung zu mindern, wie Amtsgerichtspräsident Bernt Münzenberg ausführt: „Er kann die Hähne auch verschenken oder verkaufen.“ Eine Lärmschutzmauer sei ebenfalls denkbar, wenn sie sich mit dem Baurecht vor Ort vereinbaren lässt. Gegen Hühnerhalter Herbert Dieminger liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2012 vor, das ihn dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen den Lärm zu ergreifen. Nach Ansicht des Nachbarn habe er dies noch nicht ausreichend umgesetzt. Dieser Argumentation schloss sich Richter Münzenberg nun an. (uj)

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