Keine zweite Wohnung im Außenbereich zugelassen
Die Sache zieht sich schon eine ganze Weile hin: Erst wollte ein Landwirt im Westen von Hegnenbach zusätzlich zu seinem Elternhaus im Außenbereich ein weiteres Haus errichten.
Bestrebungen, ein weiteres Wohnhaus zu bauen, erteilten Gemeinderat und Landratsamt auch später eine Absage, doch kamen Vertreter des Landratsamtes und der Gemeinde mit dem Bauwerber im Juli zu einem Ortstermin in Hegnenbach zusammen. Dabei sei dem Antragsteller unter bestimmten Auflagen die Genehmigung für einen Anbau des bestehenden Hauses in Aussicht gestellt worden, so Walter.
Unter anderem dürfe keinesfalls eine zweite Wohneinheit entstehen. Die damals getroffenen Vereinbarungen sah er allerdings im jetzt vorliegenden Bauantrag nicht umgesetzt. So sei beispielsweise die vorgesehene Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche um 140 Quadratmeter zu umfangreich.
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