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Gersthofen: Lärm in Nachbars Garten stört den Bauausschuss

Gersthofen

Lärm in Nachbars Garten stört den Bauausschuss

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    Der Schrottplatz an der Stadtgrenze zwischen Augsburg und Gersthofen erregt wegen hoher Lärmbelästigung bei den Anwohnern die Gemüter.
    Der Schrottplatz an der Stadtgrenze zwischen Augsburg und Gersthofen erregt wegen hoher Lärmbelästigung bei den Anwohnern die Gemüter. Foto: Marcus Merk

    Von Gerald Lindner

     Lärmbelastung für Nachbars Garten: Einen Schrotthandel vor der Haustüre haben Anwohner des „Autobahnviertels“ im Süden der Stadt Gersthofen. Der Grund: Augsburg hat eine Erweiterung des bestehenden Alteisenhandels in der Schönbachstraße 188 – also an der Stadtgrenze genehmigt. Gersthofen wird genau beobachten, ob die Lärmgrenzwerte an den in der Genehmigung geforderten Messpunkten eingehalten werden. Darin waren sich die Mitglieder des Bauausschusses einig.

    „Wir sind uns einig, dass dieser Schrottplatz hier an der falschen Stelle ist“, sagte Dr. Frank Arloth (CSU). Doch die Stadt Augsburg habe an dieser Stelle ein Industriegebiet ausgewiesen. „Die Stadt hätte die Genehmigung nicht aussprechen müssen, denn nicht alles, was rechtens ist, muss auch gemacht werden.“ Das hartnäckige Verhalten Gersthofens habe wenigsten geringfügige Verbesserungen gebracht. „Wichtig ist, dass wir die Ergebnisse der Lärmmessungen von Augsburg bekommen“, so Arloth weiter. „Wenn diese uns nicht zufriedenstellen, können wir ein eigenes Gegengutachten erstellen lassen.“

    Peter Schönfelder (SPD) verwies auf die genehmigten Betriebszeiten – werktags jeweils von 7 bis 20 Uhr. „Wenn wir das Genehmigungsschreiben früher bekommen hätten, hätten wir vielleicht noch erreicht, dass zumindest am Samstag diese Zeiten reduziert werden.“ Er forderte, dass zumindest einer der festzusetzenden Lärmmesspunkte für den Schrotthandel auf Gersthofer Flur liegen müsse.

    Der Bürgermeister versicherte, dass die Ergebnisse der Lärmmessungen ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme der erweiterten Anlage bei der Stadt angefordert und umgehend dem Bauausschuss vorgestellt werden sollen.

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