Lastwagenfahrer macht vieles falsch - 40.000 Euro Bußgeld
Ein Laster fährt auf der B2 bei Langweid mit einigen Tonnen Gefahrgut an Bord. Die Ware ist aber schlecht gesichert - nicht der einzige Fehler, den der Fahrer macht.
Ziemlich teuer war die Fahrt eines Sattelzuges auf der B2 bei Langweid im Kreis Augsburg. Wie die Polizei mitteilt, wollte sie den Fahrer darauf hinweisen, dass die Gefahrgutschilder an dem Fahrzeug nicht richtig befestigt waren und teilweise fehlten. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten aber fest, dass noch ein paar andere Dinge nicht richtig waren.
Der Fahrer transportierte laut Polizei 16 Tonnen entzündbare Lacke, die teilweise falsch und teilweise überhaupt nicht gesichert waren. Ein Feuerlöscher fehlte komplett, obwohl er eigentlich vorgeschrieben ist. Dazu kamen noch fehlende und falsch ausgefüllte Transportscheine. Zu allem Überfluss hielt sich der Fahrer nicht an die Lenk- und Ruhezeiten. Er muss nun mit einem Bußgeld von 7500 Euro rechnen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.