Laubbläser: Was ist erlaubt und was nicht?
Laubbläser werden immer beliebter. Ärgerlich nur, wenn der Nachbar schon frühmorgens los legt. Darf er das überhaupt?
Nicht mehr lange, dann wird das letzte Blatt an den bunten Laubbäumen der Region zu Boden gefallen sein. Lange wird es dort vielerorts aber nicht liegen bleiben. Wo vor Jahren noch mühevoll mit Rechen gearbeitet wurde, warten heute Laubbläser. Im Nu ist das Laub damit weggeblasen. Ärgerlich nur, wenn der Nachbar das laute Gerät noch vor dem ersten Kaffee am Morgen anschmeißt. Aber ist das erlaubt?
Grundsätzlich gelten für das Benutzen von Laubbläsern klare Regeln. In Wohngebieten ist der Einsatz morgens und nachmittags erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist das Laubblasen verboten, teilt das Landratsamt Augsburg mit. So steht es im Bundesgesetz. Einige Kommunen im Landkreis haben allerdings zusätzlich eigene Verordnungen. Und die können mitunter ganz schön kompliziert sein.
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