Liebesgrüße von der B2-Brücke: Herzlich, aber leider illegal
An der B2 bei Gersthofen grüßte ein Verliebter eine Frau namens Sarah. Das Staatliche Bauamt ist gezwungen, Plakate wie dieses schnellstens wieder zu entfernen.
Jemand mit dem Namen Sarah dürfte sich am Freitag gefreut haben – hoffentlich. Denn den Autofahrern, die auf der B2 in Richtung Donauwörth unterwegs waren, zeigte sich an der Brücke kurz vor Gersthofen der Liebesbeweis an die Unbekannte dieses Namens. „Sarah, ich liebe dich!“ stand dort in roter Schrift auf einem Bettlaken, das am Geländer gespannt worden war. Ob der Schriftzug seinen Zweck erfüllt hat und die richtige Sarah es zu Gesicht bekommen hat, ist unklar. Auch wenn das Banner bis Freitag noch zu sehen war: Lange dürften die Liebesgrüße aber nicht an Ort und Stelle bleiben.
Denn laut Uwe Fritsch, dem Bereichsleiter für Straßenbau am Staatlichen Bauamt, sind solche Botschaften aus staatlicher Sicht vor allem eines: verboten. „Es gibt strenge Vorgaben, was Botschaften in der Nähe von Straßen angeht – egal ob es sich um Werbung oder Grußbotschaften handelt.“ Innerhalb eines Radius von 40 Metern entlang der Straße – der so genannten Anbauverbotszone – sind sämtliche Nachrichten untersagt. Der Hintergrund: Die Botschaften könnten die Autofahrer ablenken. Fritsch erklärt: „Der Aspekt, dass diese Plakate sich durch Windstöße lockern könnten und auf die Straße fallen, spielt da gar nicht mal die größte Rolle – obwohl das natürlich auch eine Gefahr darstellt.“ Deshalb gilt: Sobald das Bauamt oder die jeweils für die Straßen zuständigen Kommunen von einem Plakat erfahren, muss es weg.
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