Mann löst das Sparbuch eines Toten auf - Bank berechnet Gebühr
Ein Schwarzwälder legt sich mit der Kreissparkasse Augsburg an, weil sie ihm 26 Euro berechnet hat – für die Auflösung des Sparbuchs eines Toten. Er deckt eine Panne auf.
Zuerst kann er gar nicht aufhören zu lachen. „Das gibt es doch wohl nicht“, sagt Helge Keil dann nach einer Weile. Dass die Kreissparkasse Augsburg ihm 26 Euro für die Auflösung des Sparbuchs eines Toten berechnet hat, war eine Sache. Er fand das ungerecht, deshalb hat er sich auch beschwert. Dass diese Gebühr zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschafft war, eine andere. „Das wirft in jedem Fall kein gutes Licht auf die kommunikativen Fähigkeiten der Mitarbeiter“, sagt der Mann aus dem Schwarzwald.
"Abzocke der Toten"
Doch was war passiert? Der Schwiegervater des 45-Jährigen aus Gersthofen hatte ein Sparbuch für seinen Enkel geführt. Knapp 1000 Euro befanden sich darauf, als er vor einigen Monaten starb. Als Helge Keil sich das Geld im Sommer auszahlen lassen wollte, fehlten plötzlich 26 Euro. Auf Nachfrage bei der Kreissparkasse bekam er einen Auszug aus dem Preiskatalog zugeschickt, Stand Oktober 2013. Wie diesem zu entnehmen war, handelte es sich um eine Gebühr, die dann anfällt, wenn Erben im Todesfall ein Sparkonto auflösen. Und zwar nur dann. In allen anderen Fällen nämlich kostete die Auflösung laut Katalog nichts. Für den Schwarzwälder war das eine „Abzocke der Toten“ – zumal seine eigene Sparkasse in Pforzheim/Calw eine solche Gebühr nicht kenne, wie er sagt.
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