Minister verleiht Chor Zelter-Plakette
Frohsinn musiziert in Zusmarshausen seit 125 Jahren. Dafür wurde der Chor als eine von fünf Gruppen ausgezeichnet
Justizminister Winfried Bausback hat der Chorgemeinschaft Zusmarshausen die Zelter-Plakette überreicht. Vorsitzende Elisabeth Thumann hatte die Reise nach Aschaffenburg angetreten und nahm in Begleitung von weiteren Chormitgliedern und des geschäftsführenden Präsidenten des Chorverbands Bayerisch-Schwaben, Jürgen Schwarz und den Vizepräsidenten des Augsburger Sängerkreises, Brigitte von Kirschbaum und Walter Aumann, die ganz besondere Ehrung im Zuge der bayernweiten Verleihung entgegen.
Die Chorgemeinschaft kann zwischenzeitlich sogar auf 125 Jahre erfolgreiche Vereinsgeschichte zurückblicken, stellte der Minister in seiner Laudatio fest. „1893 als Männergesangverein Frohsinn gegründet, überdauerte die Liebe der Zusmarshauser zur Musik die Jahrzehnte, sodass auch nach den schweren Zeiten des zweiten Weltkriegs der Chorverein neu gegründet und seit 1976 als gemischte Chorgemeinschaft Zusmarshausen geführt wird“, so Bausback weiter. „Es ist erhebend, zu sehen, wie sich die Sängerinnen und Sänger über mehr als ein Jahrhundert hinweg die Freude – den „Frohsinn“ – an der Musik bewahrt haben.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.