Missglückte Beerdigung landet vor Gericht
Nach einem Fiasko bei einer Trauerfeier in Dinkelscherben kündigte die Gemeinde den Vertrag mit einem Bestatter – der glaubt, dass die Kündigung nicht rechtens ist.
Es war ein tragischer Fall, zu dem sich die Trauergemeinde in Dinkelscherben an diesem kalten Novembertag vor eineinhalb Jahren versammelt hatte: Eine junge Frau wurde beerdigt. Als die Angehörigen bei der Trauerfeier waren, geschah jedoch ein Missgeschick: Ein Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens hatte eine Schalung zu früh gelockert und Teile des Erdreichs waren zu schnell ins Grab gerutscht. Die Angestellten des Unternehmens hatten zwar noch versucht, per Hand die Erde wieder auszuheben, sich dann aber wegen der Lichtverhältnisse dazu entschlossen, erst am nächsten Tag weiter zu machen. Dazu sollte es aber nicht kommen: Nachdem die Angehörigen das Grab gesehen hatten, verwehrten sie der Firma den Zugang. Der Unternehmenschef erinnert sich: „Ich bin persönlich richtig angegangen worden, als ich den Friedhof betreten habe.“ Die Gemeinde zog ihre Konsequenzen und kündigte den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen. Dagegen klagte nun die Firma aus dem Landkreis: Sie betrachtet die Kündigung als nicht rechtens.
Zur Verhandlung am Augsburger Landgericht bestand Dinkelscherbens Bürgermeister Edgar Kalb auf dem Standpunkt, dass die Gemeinde richtig gehandelt hatte. Anja Völk, die Anwältin der Gemeinde, betonte dass die Kommune mit der Arbeit der Bestatter schon zuvor nicht zufrieden gewesen war: „Es war ja bei weitem nicht das erste Mal, dass etwas passiert ist. Schon der erste Fall ein Jahr zuvor hätte eigentlich gereicht, um eine Kündigung auszusprechen.“ Was Völk meint: Im Jahr 2013 gab es bei einer Beerdigung Probleme beim Herablassen eines Sargs. Als sich dieser im Erdreich verhakte, sei einer der Bestatter vor den Augen der Trauergemeinde mit dem Fuß auf den Sarg gestiegen, um diesen nach unten zu befördern.
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Das kommt davon wenn die Presse nicht richtig zuhört bzw. wenn keine Erkenntnisse des richtigen Vorfalls hat. Der Mitarbeiter hatte die obere Schalung zuerst gelöst und die untere blieb somit im Grab. Durch das lösen der Erde aus der Hydrobox verfüllte sich das Grab mit Erde und die untere Schalung wurde verschüttet. Der Fehler mußte natürlich behoben werden. Somit mußte das Grab wieder ausgeschaufelt werden um an die Spanner der untenliegenden Schalung zu kommen. Falsch ist auch, das das Grab nicht geschlossen war. Es war sehr wohl vollständig geschlossen und auch der Grabhügel war angelegt. Was durch die Dunkelheit nicht mehr gemacht werden konnte war die Dekoration der Blumen und Kränze am Grab. Auch arbeitsrechtlich wäre dies nicht mehr zu vereinbaren gewesen. (nach fast 12 Stunden) .
Es ist auch nicht richtig, dass die Angehörigen dem Unternehmer den Zugang verwehrt haben, vielmehr wurde er mit wüsten, beleidigenden und schamlosen Beschimpfungen am Friedhofstor in der Früh aufgelauert, weil sie genau wußten, dass mit der Fertigstellung des Grabschmuckes ab halb 8 angefangen wird.
Auch zum ersten "Vorfall" ist zu sagen das nicht durch das Unternehmen der Sarg verkantete und letzendlich hängen blieb, sondern dies durch eigene Träger der Familie passiert ist, auf die die Angehörigen unbedingt bestanden. ( Mitglieder der Feuerwehr) . Der Mitarbeiter stieg auch keineswegs auf den Sarg, sondern stieg runter in das Grab um den verklemmten Sarggriff zu lösen, was ihm aber leider nicht gelang. Dies veranlasste die "Trauergemeinde" wiederum eine Schlammschlacht einzuleiten, weil ihr "geliebter ansäßiger Bestatter" diesen Vertrag nicht mehr hatte.