Moralisch im Recht für 274,75 Euro
Eine Frau hält sich nicht an die Parkordnung. Ihr Wagen wird abgeschleppt. Zahlen muss dafür eine andere Frau
Sie traute ihren Augen nicht, als die Rechnung über 274,75 Euro ins Haus flatterte. Eine Frau aus dem Landkreis sollte die Abschleppkosten für ein fremdes Fahrzeug zahlen, das im Juni 2016 in der Alpenstraße am Dinkelscherber Bahnhof abgestellt war – entgegen der Fahrtrichtung und entgegen allen Gepflogenheiten der frühmorgendlichen Pendlergemeinschaft. Die Frau hatte damals ihren eigenen Wagen direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite abgestellt und damit für eine künstliche Engstelle gesorgt. Die rief die Polizei auf den Plan.
Statt der 3,05 Meter blieben für die Durchfahrt nur noch 2,50 Meter. Die Polizisten versuchten, die beiden Frauen telefonisch zu erreichen, was aber nicht gelang. Anschließend ließen den entgegen der Fahrtrichtung geparkten Wagen abschleppen. Ein Zeuge schilderte den Beamten später, wer zuletzt gekommen war und damit die Engstelle verursacht hatte. Für die Ordnungshüter war damit klar, an wen sie die Rechnung für die Abschleppkosten adressieren mussten. Doch damit wollte sich die Autofahrerin nicht abfinden: Sie klagte.
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