Muss ich den Qualm vom Grill meines Nachbarn ertragen?
Gibt es Gesetze, an die sich Grillfreunde halten müssen, um ihre Nachbarn nicht zu belästigen? Und was kann man tun, wenn man sich gestört fühlt? Was die rechtlichen Vorschriften sagen.
Etwa einmal pro Woche beschweren sich Menschen bei Josef Hoppe vom Ordnungsamt Neusäß über das Grillen ihrer Nachbarn. „Es gibt ein Infoblatt vom Landkreis, das ich denen dann aushändige“, sagt Hoppe. Dort steht, dass nur gelegentlich gegrillt werden darf und der Grill im größtmöglichen Abstand von den Nachbarn aufgestellt werden sollte. Außerdem wird empfohlen, die Nachbarn vor einem Grillabend rechtzeitig zu informieren. Wird dies nicht beachtet und man fühlt sich geschädigt, können vor Zivilgerichten oder der Schiedsstelle Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Außerdem wird auf dem Infoblatt darauf hingewiesen, dass Grillbelästigung nach dem „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann.
Bevor es so weit kommt, sollte man allerdings erst einmal mit dem Nachbarn reden, meint Gabriele Seidenspinner, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin von Haus & Grund, dem Haus- und Grundbesitzerverein Augsburg und Umgebung. „Ganz oft ist demjenigen, der grillt, gar nicht bewusst, dass sich der Nachbar gestört fühlt“, erklärt sie dazu.
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