Hund muss nach Beschwerden auf eigenem Hof an die Leine
Ein Landwirt soll seinen Hund dauerhaft an die Leine nehmen. Der Grund: Immer wieder gab es in der Vergangenheit Beschwerden. Das Tier soll etwa eine Joggerin angesprungen haben.
Auch wenn der junge Appenzeller Sennenhund „brav und gescheit“ ist, wie sein Herrchen beteuert: Jetzt muss er an die Leine. Mehrfach war es in der Vergangenheit zu Beschwerden über den Vierbeiner aus Biberbach gekommen.
Mal lief er angeblich einem Mountainbiker hinterher, mal soll er eine Joggerin angesprungen sein, die auf dem öffentlichen Geh- und Radweg durch die Hofstelle unterwegs war. Das geteilte Anwesen sieht der Appenzeller Sennenhund als sein Territorium an. Und die Landwirtsfamilie sieht sich in Misskredit gebracht – schließlich kämen die Beschwerden nur vereinzelt und dann nur von „denjenigen, die den Hund halt nicht sehen können“, sagte der Besitzer am Dienstag am Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg.
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Hundehalter, die es zulassen, dass ihr Vierbeiner andere Menschen anspringt und Radfahrer verfolgt und nur schulterzuckend darauf verweisen, dass diese dies und das und jenes meinten, sind unverantwortlich, bringen alle anderen Hundehalter in Misskredit und werden es schon noch fertig bringen, dass für Hunde eine generelle Leinenpflicht obligatorisch wird.
Die dummen Sprüche und Ausreden, die man sich anhören darf, wenn man nach Begegnungen dieser Art (großer Hund läuft auf einen zu und legt einem vertrauensvoll die schmutzigen Pfoten auf die Schultern, Hund springt kläffend neben dem Rad her, während sich der Besitzer unbeeindruckt und angeregt unterhält), die Herrchen zu Rede stellt, sind unerträglich. Die Halter sollen nicht mmer das schlechte Benehmen ihres schlecht erzogenen Hundes erläutern, sondern ihn eben einfach unter Kontrolle haben, wie es nötig ist, wenn er nicht an die Leine genommen wird.