Die Gemeinde Aystetten hat einem 60-Jährigen für wenige Tage einen Raum neben der Aussegnungshalle angeboten. Das lehnt er ab: "Da könnte ich mich ja gleich in den Sarg legen." Von Lena Bauer


Wohnen auf dem Friedhof – Die Gemeinde Aystetten wollte den Obdachlosen Winfried Hinz vorrübergehend neben der Aussegnungshalle unterbringen. Dieser ist darüber zutiefst empört: „Da könnte ich mich ja gleich in den Sarg legen.“
Die Vorgeschichte: Der 60-Jährige forderte am Montag dieser Woche von der Gemeinde für eine Nacht eine Unterkunft. Laut bayerischer Gemeindeordnung sei eine Kommune dazu verpflichtet, Obdachlosen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, sagt Aystettens Bürgermeister Peter Wendel. Deshalb habe man ihm einen Lehrerumkleideraum unterhalb der Turnhalle angeboten. Dieser erfülle alle erforderlichen Bedingungen: „Es ist trocken und warm, hat einen Tisch, Stuhl, eine Schlafgelegenheit, WC, Waschbecken und ist absperrbar.“
Der Obdachlose lehnte das Angebot ab. „Das war unzumutbar.“ Es sei Gerümpel darin gestanden und habe kein Tageslicht gegeben. Zwar gab er zu, ursprünglich nur für eine Nacht gesucht zu haben, doch er habe die Unterkunft testen wollen: „Ich hätte mir vorstellen können, länger zu bleiben“, sagt Hinz.
Beim Verwaltungsgericht habe er Einspruch gegen diese Unterbringung eingelegt, doch das sei abgelehnt worden, berichtet Hinz. „Das Gericht hat bestätigt, dass der Raum zumutbar ist“, sagt Bürgermeister Wendel. Der Obdachlose sei daraufhin wiedergekommen und habe eine andere Möglichkeit verlangt. Dann habe man den Raum neben der Aussegnungshalle auf dem Friedhof vorgeschlagen, mit Einverständnis von Gericht und Landratsamt, so Wendel: Das Zimmer sei gefliest, habe ein Fenster und alles, was erforderlich sei. Doch der Obdachlose habe es sich nicht einmal ansehen wollen. „Ich musste es ohnehin akzeptieren, wozu hätte ich es anschauen sollen“, entgegnet Hinz.
Er habe einen Schlüssel bekommen und sei später hingefahren. Doch er hält es für pietätlos, wenn eine geweihte, christliche Stätte als „Übergangswohnheim für Obdachlose“ genutzt wird. Seiner Ansicht nach sei das Störung der Totenruhe, schließlich könne er theoretisch dort Leute einladen und Partys feiern. Es sei nur als Notunterkunft für drei Tage gedacht gewesen, hält Bürgermeister Wendel entgegen. Unglücklicherweise stehe in dem Bescheid, den die Gemeinde dem Obdachlosen zustellte, die Unterkunft sei bis zum 18. Dezember befristet – anstatt bis zum 18. November. „Das ist ein Tippfehler“, bedauert Wendel. Doch der Obdachlose habe zu jedem Zeitpunkt gesagt, es ginge ihm nur um wenige Nächte. „Wollte er länger in Aystetten bleiben, würden wir nach anderen Möglichkeiten suchen“, sagt Wendel.
Der 60-Jährige bestätigt, dass er eigentlich langfristig in Langweid oder Gersthofen unterkommen will. Zuvor habe er in seinem Wohnwagen in Langweid gelebt. Doch dieser müsse repariert werden – bisher zahle ihm das aber keine Behörde. Seit März hause er nun im Transporter seines Sohnes, im Winter sei das zu kalt. In Aystetten mag er jetzt nicht mehr unterkommen. Den Bürgermeister will er anzeigen.
Wendel ist enttäuscht: „Wir wollten ihm wirklich helfen. Ich finde sein Verhalten undankbar.“ Es sei das erste Mal, dass ein Obdachloser in Aystetten nach einer Unterkunft gefragt habe. „Wir haben hier keine entsprechenden Räume und mussten auf die Schnelle etwas finden.“
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