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  3. Kreis Augsburg: Pegida-Anhänger will Strafe für Schwarzfahren nicht zahlen

Kreis Augsburg
21.09.2016

Pegida-Anhänger will Strafe für Schwarzfahren nicht zahlen

Ein 60-Jähriger saß ohne Zugticket ihm ICE. Die Strafe dafür wollte er nicht zahlen, weil dies Flüchtlinge seiner Meinung nach auch nicht müssten.
Foto: Marcus Merk

Ein 60-Jähriger zieht vor Gericht, weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Sein Argument: Flüchtlinge müssen auch nicht zahlen. Was die Bahn dazu sagt.

Die Regel ist eigentlich klar: Wer in einem Zug ohne gültige Fahrkarte erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Ein 60-jähriger Schwarzfahrer aus dem nördlichen Landkreis Augsburg, der im November vergangenen Jahres zwischen Nürnberg und Donauwörth kontrolliert wurde, weigerte sich aber. Das Argument des bekennenden Pegida-Anhängers: Flüchtlinge müssten die 60 Euro seiner Meinung nach ebenfalls nicht zahlen. Die Bahn verklagte ihn wegen der ausstehenden Summe vor dem Augsburger Amtsgericht.

Das war passiert: Der Mann war am Abend zuvor auf einer Pegida-Demonstration in München gewesen und wollte am nächsten Morgen mit dem ICE wieder zurück fahren. Von der Müdigkeit des Vortages übermannt, verschlief er den Halt in Augsburg und wachte erst am Hauptbahnhof Nürnberg wieder auf. Er setzte sich sofort in den nächsten Zug Richtung Heimat, hatte aber keinen Fahrschein. Bei der anschließenden Kontrolle war er zwar bereit, den Preis für die reguläre Fahrkarte zu bezahlen, nicht aber das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.09.2016

Falls der Flüchtling nicht genügend Geld bei sich hat, wird er der für den Bahnverkehr zuständigen Bundespolizei übergeben“, sagt Lindemair. Mit dem Bund werden dann auch die 60 Euro Strafe abgerechnet... .

Also zahlt die Strafe dann der Steuerzahler? Wie bescheuert ist denn diese Regelung. Der Flüchtling kann sich quasi erlauben ohne Ticket zu fahren, es geschieht ihm letztlich nichts.

Denn sofern die Bahn bei Asylbewerbern tatsächlich auf eine Zahlung verzichtet, geschehe dies wegen fehlender Sprachkenntnisse und weil diese meistens mittellos seien – so das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung....

Mittellos zu sein rechtfertigt dann ebenso das Schwarzfahren? Dann dürfen Deutsche Mittellose die sich sprachlich ein bissl doof anstellen das ebenfalls. Wäre das nicht so, liegt tatsächlich ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung vor. Mich würde interessieren wie das ausgeht wenn das weiter verfolgt würde.

21.09.2016

NACHTRAG! Im übrigen spielt es in der Sache überhaupt keine Rolle ob der Typ Pegida Anhänger ist oder dort auf einer Demo war. Verboten ist das nicht.

21.09.2016

Er will genauso behandelt werden wie Flüchtlinge? Dem Mann sollte doch gehofen werden. Man sollte ihn nach Berlin zur BAMF schicken. Dann kann er sich selbst überzeugen, wie "gut" es die Flüchtlinge doch bei uns haben.

21.09.2016

Da gibt es eine ganz weite Bandbreite - von Turnhalle bis zur eigenen Wohnung für eine Familie. Warum Sie das so unterschwellig schlecht machen ("gut") ist wohl nur der operativen Taktik geschuldet. Ich denke mal Millionen Flüchtlinge können nicht irren; da sind viele nicht so stinkig negativ wie diverse soziale Aktivisten in Deutschland.

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Inzwischen geht ja auch einigen auf, dass man sich mit der Armutsdebatte verrannt hat und damit der AfD den Treibstoff für Unzufriedenheit frei Haus liefert.

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Da passt natürlich auch unser Amtsgericht dazu, was wirklich eine bemerkenswerte Aussage abliefert:

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Auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kann er sich nach Ansicht des Amtsgerichts nicht berufen: Denn sofern die Bahn bei Asylbewerbern tatsächlich auf eine Zahlung verzichtet, geschehe dies wegen fehlender Sprachkenntnisse und weil diese meistens mittellos seien – so das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung.

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Ich sehe mit von Irren mit Ölkännchen umgeben! Wer es nicht kapiert soll es sein lassen; mehr Worte um die dann fehlende Identitätsfeststellung und Anzeige machen es nur noch schlimmer.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

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(4) Die Tat nach Abs. 1 Z 2 wird straflos, wenn der Täter bei der Betretung, wenngleich auf Aufforderung, den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag unverzüglich zahlt. Dies gilt auch, wenn der Täter den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag innerhalb von drei Tagen zahlt, sofern er sich bei der Zahlungsaufforderung im Beförderungsmittel durch eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde ausweist.“

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Das Recht zur Berechnung einer Mehrgebühr bzw. zur Feststellung der Identität ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr § 25 festgelegt.[2] bzw. im Eisenbahnbeförderungsgesetz § 21[3]

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22.09.2016

Unterschwellig schlecht? Sie interpretieren da zuviel rein.

Vielleicht können Sie sich noch an die Bilder in Berlin erinnern, wie die Leute anstehen mußten bzw. wie lange sie da anstehen mußten? Wie schlecht sie oft behandelt wurden? Dahin hätte ich den Schwarzfahrer gerne geschickt, nicht daß es seine Gesinnung ändern würde bzw. daß er anfangen würde, mal sein Gehirn einzuschalten.

21.09.2016

Da wird eine braune Socke als Pegida-Demo-Tourist beim bewußten Schwarzfahren erwischt

und die Leserschaft hier regt sich wie immer, am liebsten über die Flüchtlinge auf.

Sich bei Straftaten auf die facettenreichen Notlagen der Schutzbedürftigen rauszureden

ist typisch für die rassischtischen Hirnis in unserem Land -

ebenso wie das solidarische Verhalten der besorgten Bürgerschaft für solche miesen Agitateure,

die sofort die Kostenrechnung für die Flüchtlingspolitik aufstellt.

Wer hat eigentlich die Knastunterbringung von U.Hoeneß bezahlt,

der bewußt Millionen Steuergelder unterschlagen hat?

Leider sehen viele nur noch mit dem rechten Auge gut! Kulturgut?!?!

22.09.2016

Sich bei Straftaten auf die facettenreichen Notlagen der Schutzbedürftigen rauszureden

Guter Satz, vielen Dank dafür. Muss ich mir mal merken. :-)

Und genau das geschieht häufig und ist mit DER Grund für "solidarisches Verhalten" von "besorgten Bürgern" in der Argumentation. Das muss man aber erst mal begreifen.

21.09.2016

Denn sofern die Bahn bei Asylbewerbern tatsächlich auf eine Zahlung verzichtet, geschehe dies wegen fehlender Sprachkenntnisse und weil diese meistens mittellos seien – so das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung....

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Fehlende Sprachkenntnisse und mittelos zu sein, gibt doch keinem das Recht, sich nicht an Recht und Gesetzt, im jeweiligen Aufentshaltland zu missachten.

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Durch die Einreise einer Person in ein Land, akzeptiert bzw. unterwift sich "dieser Personenkreis" der jeweiligen Gesetze, die zu diesem Staat gehören, dieser hat sich davor ausreichend zu infomieren.

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Auch muss bei der Einreise ausreichend Geldguthaben vorhanden sein, gegebenfalls müssen auf Leistungen "Anderer bzw. Dritter" verzichtet werden.

21.09.2016

Auch muss bei der Einreise ausreichend Geldguthaben vorhanden sein, gegebenfalls müssen auf Leistungen "Anderer bzw. Dritter" verzichtet werden. In Bayern werden bei Asylbewerbern Barvermögen und Wertsachen über einem Betrag von 750 Euro sichergestellt. Vermögen jenseits des Betrages sind aufzubrauchen. Ansonsten bekommen die Asylbewerber ein Taschengeld. Das ist klar kein Grund schwarz zu fahren. Die 60 € könnten also von konfizierten Vermögen bezahlt werden.

21.09.2016

„Falls der Flüchtling nicht genügend Geld bei sich hat, wird er der für den Bahnverkehr zuständigen Bundespolizei übergeben“, sagt Lindemair. Mit dem Bund werden dann auch die 60 Euro Strafe abgerechnet.

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Wer zahlt dann die 60 Euro? Das würde ich mal für erklärungsbedürftig erachten um mit solchen Artikeln nicht Pegida & Co. weiter aufzublasen...