Rechtsstreit um Elektroofenschlacke
Verwaltungsgericht Augsburg weist Klage der Max Aicher Umwelt GmbH ab. Unternehmen wollte die Schlacke in eine Umgehungsstraße im Landkreis Günzburg einbauen
Meitingen/Burtenbach Wird die Burtenbacher Umgehungsstraße im Landkreis Günzburg mit oder ohne Schlacke aus dem Meitinger Stahlwerk gebaut? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Augsburger Verwaltungsgericht beschäftigt. Die Recyclingfirma Max Aicher Umwelt GmbH hatte gegen die Regierung von Schwaben geklagt, weil man mit den behördlichen Kontrollverfahren nicht einverstanden war. Die Augsburger Richter wiesen die Klage aber ab. Und trafen damit eine Grundsatzentscheidung.
Wann der aus der Schlacke gewonnene Baustoff Elominit verwendet werden darf, hat das bayerische Landesamt für Umwelt in seinen „umweltfachlichen Kriterien“ festgelegt. In Bayern muss zusätzlich immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein bestimmter Bauabschnitt geeignet ist. Diese Prüfung stellte das Unternehmen infrage. Die Argumentation: Die umweltfachlichen Kriterien wurden eingehalten und eine weitere Überprüfung sei weder notwendig noch zulässig. Diese Sichtweise teilte das Gericht nicht.
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