Richterin: Grab hätte ansprechender gestaltet werden können
Nach misslungener Beerdigung: Landgericht ist überzeugt, dass Bestatter aus dem Landkreis grobfahrlässig gegen Vertrag mit dem Markt Dinkelscherben verstoßen hat
Als ob „ein Tier eingescharrt worden“ wäre: So beschrieben Angehörige den Anblick, der sich ihnen einige Stunden nach einer Beerdigung 2014 auf dem Dinkelscherber Friedhof bot. Mitarbeiter eines Bestatters hätten einen „Dreckhaufen“ hinterlassen. Die Marktverwaltung kündigte den Vertrag mit dem Unternehmen, das von „Arbeitsfehlern“ sprach. Und vor Gericht zog. Es forderte von der Gemeinde den entgangenen Gewinn von rund 30000 Euro, der sich aus der Restlaufzeit des Bestattungsdienstvertrags bis Ende 2016 ergeben hätte. Jetzt wurde die Klage vom Landgericht abgewiesen.
Im Urteil heißt es: Es sei grobfahrlässig gegen den kündbaren Vertrag verstoßen worden. Es seien die Pietätsgefühle der Hinterbliebenen verletzt und die Würde der Toten nicht gewahrt worden.
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