Satzung für Ausgleichsflächen
In Altenmünster gibt es jetzt rechtliche Sicherheit
Um Ausgleichsflächen ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Altenmünster. Bürgermeister Bernhard Walter informierte: „Die Umlegung der Kosten für Ausgleichsflächen, die für die Ausweisung von neuen Baugebieten notwendig sind, erfordern eine eigene Satzung.“ Weil diese Aufwendungen aber bisher schon im Baulandpreis mit einkalkuliert wurden, sind durch diese Satzung keine höheren Kosten zu befürchten. Es gehe lediglich um die rechtliche Absicherung.
Zur Abstimmung lag eine Mustersatzung vor, die allerdings im Detail mehrere Korrekturen erforderte. Aufgeführt in den Bestimmungen sind die Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Mit der Anpflanzung und Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern oder der Herstellung und Renaturieren von Wasserflächen soll für den Flächenverbrauch durch Baugebiete die Natur eine Aufwertung erfahren.
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