Schädelbasisbruch nach Schlägerei in Disco: Fünf Türsteher vor Gericht
Ein Mann erleidet in einer Diskothek lebensbedrohliche Kopfverletzung. Angeklagt: fünf Sicherheitsmitarbeiter. Klarheit brachte der Prozess aber nicht - im Gegenteil.
Was genau sich in der Nacht auf Ostermontag 2017 in einer Gersthofer Diskothek zugetragen hat, kann auch die Gerichtsverhandlung anderthalb Jahre später nicht vollständig klären. Im Gegenteil: Im Prozess wurde die Ausgangssituation eher noch undurchsichtiger.
Was war geschehen? In der Aprilnacht war es gegen 2.30 Uhr zu einem Streit auf der Tanzfläche der Diskothek im Hery-Park gekommen. Sicherheitsmitarbeiter konnten die Lage zunächst beruhigen und brachten einen damals 42-Jährigen sowie dessen 46-jährigen Begleiter über den Notausgang nach draußen, in den Hinterhof der Diskothek. Die Gruppe entfernte sich schließlich in Richtung eines angrenzenden Elektronikmarkts, wo es zu einer weiteren Auseinandersetzung unter Beteiligung des Sicherheitsdienstes kam. Dabei wurde der 42-Jährige massiv am Kopf verletzt. Er kam unter anderem mit Hirnblutungen, einem Schädelbasisbruch und einem Trommelfellriss ins Krankenhaus, die Ärzte schätzten seinen Zustand als lebensbedrohlich ein. Der 46-Jährige kam im wahrsten Sinne des Wortes mit einem blauen Auge davon – Diagnose: Augapfelprellung. Bei beiden Männern wurde im Nachgang eine erhebliche Alkoholisierung von fast zwei Promille festgestellt.
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