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  3. Versammlung: Schützenmeister Ritsch hört nach 21 Jahren auf

Versammlung
17.03.2011

Schützenmeister Ritsch hört nach 21 Jahren auf

Alfred Thiel, Gunter Widemann und Sebastian Mayer (vorne von links) sowie Peter Schneider (hintere Reihe, 3. von links) und Hans Ritsch (rechts daneben) leiten die Geschicke des Schützenvereins Biburg. Es gratulieren Diedorfs Bürgermeister Otto Völk und der neue Vereinsrepräsentant Helmut Ritsch (hintere Reihe von links).
Foto: Foto: Monika Hupka-Böttcher

Biburger Schützen wählen Gunter Widemann als Nachfolger

Diedorf-Biburg Vor allem die intensive Jugendarbeit im letzten Jahr zeige Erfolge, betonte der scheidende erste Schützenmeister, Helmut Ritsch, bei der Generalversammlung des „Schützenvereins Schmuttertal Biburg“. Ritsch stellte sich nach 21 Jahren nicht mehr zur Wahl. Das vergangene Jahr stand bei den Biburger Schützen mit 191 Mitgliedern im Zeichen des 80.Gründungsfestes, so Ritsch. Erster Schießleiter Peter Schneider berichtete von den Wettkämpfen mit guten Platzierungen. Für den Verein wurden drei Druckluftgewehre und zwei Pistolen sowie Kleidung angeschafft. Hans Ritsch berichtete von der Jugendarbeit. 20 Jugendliche unter 20 Jahren seien aktiv. Es gibt seit einem Jahr einen eigenen Jugendrat im Verein. Roland Pecher listete rund 40 Trainingsabende und ebenso viele andere Termine auf; und es gab ein Kadertraining für drei erfolgreiche Jugendliche und ein Jugendwochenende in Lützelburg. Für die 15 Altersschützen, so deren Leiter Georg Zenzs, gab es elf Trainingsabende, ein Gewehr wurde mit einer Optik nachgerüstet. Beim Schmuttertalpokal mit neun Vereinen belegte die Mannschaft den zweiten Platz; derzeit zeichne sich eine Verjüngung innerhalb der Gruppe ab, so Zenzs. Seit 24 Jahren verwaltet Kassier Georg Glöcklhofer die Vereinskasse, auch er stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl. Der Verein habe ein solides Finanzpolster, sagte Glöcklhofer. Einstimmig abgesegnet haben die Mitglieder die Satzungsänderung. Hierbei wurde der Begriff „Kameradschaftspflege“ aus der Satzung gestrichen, bei Auflösung des Vereins darf das Vermögen „nur an eine steuerbegünstigte Körperschaft“ fließen, so die Vorgabe des Finanzamtes.

„Schießen ist kein ,Baller-Sport‘“

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