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Gericht
06.12.2017

Schwager mehrfach in der Dusche missbraucht

Eineinhalbjährige Bewährungsstrafe für 68-jährigen Mann, der der rechtliche Betreuer des Opfers war

Das Opfer plagen heute immer noch Selbstzweifel: War es richtig, sich dem Pfleger zu offenbaren und damit einen Gerichtsprozess in Gang zu setzen? An dessen Ende wurde gestern ein 68-jähriger Mann aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er hatte seinen Schwager, der geistig eingeschränkt ist, mehrfach missbraucht. Die Vorfälle passierten in der Dusche des 68-Jährigen bei der Körperpflege.

Der Angeklagte, der rechtlich bestellter Betreuer des sieben Jahre jüngeren Schwagers war, räumte die Vorwürfe ein. Bei der Frage nach dem Warum holte Rechtsanwalt Werner Ruisinger, der den Mann vor Gericht vertrat, etwas aus. „Wir haben es lang und breit besprochen und versucht, einen Grund zu finden. Vielleicht war es eine empfundene Zuneigung oder etwas sexuell Experimentelles“, sagte Ruisinger. Sein Mandant habe keine homosexuelle Neigung, sondern sei seit Jahren glücklich verheiratet – mit der Schwester des Opfers. „Mir tut es leid, das alles hat mein Leben ziemlich verändert“, sagte der Mann, der sich jetzt in einer Psychotherapie befindet. Er hätte schon früher die Reißleine ziehen können, wie es die Nebenklage-Vertreterin Brigitte Hörster formulierte: Dann nämlich, als die Vorfälle im Heim des Opfers erstmals bekannt wurden. Nach einem Gespräch mit dem bestellten Betreuer, in dem offenbar auch die Rede von einem Graubereich gewesen sei, gab es auch eine Übereinkunft: Die Körperpflege sollte nicht mehr wie bislang praktiziert werden. Hörster: „Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass es nach dem Gespräch so weitergegangen ist.“ Der Angeklagte suchte nach einer Erklärung und sagte: „Ich habe mir wohl nichts dabei gedacht.“ Nachdem sich der 61-Jährige später an einen weiteren Pfleger gewendet hatte, wurde der 68-Jährige angezeigt.

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