Sein Cannabis trocknete er auf dem Wäscheständer
Ein 39-Jähriger erntete in drei Jahren gut zwei Kilogramm Marihuana. Warum er vor Gericht trotzdem glimpflich davon kam.
Die meisten Gartler bauen Gurken, Tomaten oder Feldsalat auf Beeten hinter dem Haus oder auf dem Balkon an. Es gibt auch Züchter, die gehen in den Keller, um Champignons zu kultivieren. Und dann gibt es noch die Spezialisten, die sich mit einem grünen Daumen einem ungewöhnlichen – und strafbaren – Hobby widmen: Sie züchten mit viel Geduld, Speziallampen und großer Vorfreude Cannabis-Pflanzen. Und ernten dann zweimal im Jahr Blütenstände und Blätter. Getrocknet nennt man dies schlichtweg Marihuana. Ein 39-Jähriger aus dem westlichen Landkreis erwies sich über Jahre hinweg als erfolgreicher Cannabis-Gärtner. Gestern wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Eine recht milde Strafe, die aber gut begründet war.
2013 war das Leben des Angeklagten aus den Fugen geraten. Er hatte die Arbeit verloren, weil seine Firma pleite gegangen war, wurde geschieden und musste sich überdies mit einer langwierigen Verletzung herumplagen. So suchte er offenbar Trost im verbotenen Drogenkonsum. In Bregenz kaufte er Cannabis-Samen, eine Aufzuchtanlage und päppelte in seinem Keller vier Pflanzen auf. Die Ernte – zweimal im Jahr – war nicht schlecht. Getrocknet auf einem Wäscheständer brachte sie immerhin zwischen 250 und 370 Gramm auf die Waage. Die illegale Keller-Plantage blieb unentdeckt. Bis zum 19. Oktober 2016. Er hatte sich mit einem Freund in Augsburg verabredet. Der sollte ihm zwei Gramm Kokain besorgen, das er an seinem 39. Geburtstag wenige Wochen später probieren wollte. Im Gegenzug brachte er ihm drei Gramm Marihuana mit. Auf der Rückfahrt nach dem Drogengeschäft geriet er zufällig in eine Polizeikontrolle. In seinem Rucksack entdeckten die Beamten nicht nur das Briefchen mit dem Kokain, sondern auch einen Beutel mit rund 300 Gramm Marihuana, den er unter dem Beifahrersitz versteckt hatte. Bei der Wohnungsdurchsuchung hoben die Beamten dann auch die Drogen-Plantage aus. Der nicht vorbestrafte Mann packte aus und machte genaue Angaben zu den Ernten der letzten drei Jahre. Summa summarum ergab sich eine Drogenmenge von rund zwei Kilogramm. Damit weit mehr als eine „nicht geringe Menge“, sodass die Staatsanwaltschaft von mehreren Verbrechenstatbeständen nach dem Betäubungsmittelgesetz ausging; mit jeweils einer Einzelstrafe von mindestens ein Jahr.
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