Neubauten werten die Augsburger Straße auf
Von Sonja Diller
Bis zu 20 seniorengerechte Eigentumswohnungen sollen an der Augsburger Straße 43 in Langweid auf dem Grund eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens entstehen. Aufgeteilt in zwei Baukörper sind Einheiten zwischen 50 und 120 Quadratmeter Wohnfläche geplant.
Grundsätzlich positiv sahen die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde die Pläne, die der Gemeinde als formlose Bauvoranfrage vorgelegt worden waren. Eine Aufwertung der Augsburger Straße sah Stephan Kramer (FWV) in der Anlage. Dem stimmte auch Peter Beducker (CSU) zu, wies aber auf die bereits heute in einigen Abschnitten der Augsburger Straße problematische Parksituation hin. „Wir haben schon jetzt im Bereich der Bäckerei und Kirche Engstellen, das darf durch eine neue Wohnanlage nicht weiter verschlimmert werden,“ so Beducker. Bauamtsleiter Josef Stuhler wies auf die existierende Stellplatzsatzung der Gemeinde hin, die auf jedes Bauvorhaben angewendet werde. Darin wird nach Wohnungsgröße gestaffelt ein Stellplatz pro 40 Quadratmeter gefordert; für Gewerbeeinheiten wird nach Art des Gewerbes der Bedarf individuell festgelegt.
Einstimmig votierten die Ausschussmitglieder dafür, dem Bauwerber die Zustimmung zum Vorhaben in Aussicht zu stellen. Eine Informationsveranstaltung zum Vorhaben soll Mitte Mai stattfinden.
Ebenfalls in der Augsburger Straße, diesmal am nördlichen Ende auf Hausnummer 4, sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Während das an der Straße geplante Haus ein übliches Satteldach erhalten soll, trägt das zweite Haus im hinteren Bereich des Grundstücks ein modernes Pultdach. Der Ausschuss stimmte den Planungen zu.
Auch der Antrag auf ein weiteres Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in der Ährenstraße im Oberfeld entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, der gerade aufgestellt wird. Lediglich das Flachdach für den Aufzugsanbau erfordert eine Befreiung vom Bebauungsplan, was das Gremium als unerheblich betrachtete. Dem Antrag wurde wie gestellt zugestimmt.
Dem Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Achsheim gab das Gremium die Zustimmung, obwohl der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist. Dem Bauwerber wurde zur Auflage gemacht, dass die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden müssen.
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