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  3. Gersthofen: Stadt Gersthofen hat kein Vorkaufsrecht fürs Loch

Gersthofen
11.01.2019

Stadt Gersthofen hat kein Vorkaufsrecht fürs Loch

Der bisherige Eigentümer hat die seit Jahren brachliegenden Flächen im Herzen der Stadt an die JVP Wohnbau GmbH verkauft.
Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

Der neue Eigentümer kann seine Planungen fortsetzen. Noch ist offen, ob dafür die Strasser-Villa abgerissen werden soll.

Vom Tisch ist die Frage, ob die Stadt Gersthofen das berühmt-berüchtigte „Loch“ kaufen soll. Denn nach Auskunft der Stadtverwaltung hat die Kommune kein Vorkaufsrecht für die rund 7000 Quadratmeter Brachfläche im Herzen der Stadt. In das Thema war Bewegung gekommen, nachdem der bisherige Eigentümer Peter Pletschacher die seit Jahren brachliegenden Flächen im Herzen der Stadt an der Kreuzung Bahnhof-/Donauwörther Straße an die JVP Wohnbau GmbH verkauft hatte (wir berichteten). In diesem Zuge hat die Verwaltung geprüft, ob für die Stadt ein Vorkaufsrecht für die Flächen oder Teile davon besteht.

Der neue Investor möchte mit neuer Bebauung mindestens 80 Prozent Wohnfläche und circa 15 bis 20 Prozent Handelsflächen errichten

Diese Prüfung sei bei Grundstücksgeschäften dieser Größenordnung Standard, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung. Inzwischen seien die Stadträte von der mit der Prüfung beauftragten Anwaltskanzlei darüber informiert worden, dass der Stadt kein Vorkaufsrecht zustehe. Somit können die bereits begonnenen Gespräche über die Planungen zwischen Stadt und neuem Eigentümer fortgesetzt werden.

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