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  3. Gericht: Störche verhindern den Pappelwald im Naturpark

Gericht
27.09.2013

Störche verhindern den Pappelwald im Naturpark

Auf der Diedorfer Kirche hat es sich seit einiger Zeit der Weißstorch gemütlich gemacht. Damit der Vogel auch weiterhin dort nistet, hat das Verwaltungsgericht die Anpflanzung eines Pappelwaldes verboten.
Foto: Archiv

Ein Landwirt wollte Bäume für eine Hackschnitzelheizung anpflanzen. Gegen das Verbot zog er vor Gericht – dort durchkreuzte der Vogel seine Pläne

Ein lukratives Geschäftsmodell hatte sich im Januar vergangenen Jahres ein Landwirt aus Diedorf überlegt: Am westlichen Ortsrand in Richtung Oggenhof wollte er auf einer Fläche von fast sechs Hektar einen Pappelwald anpflanzen. Die Bäume sollten danach für Hackschnitzelheizungen verwendet werden. Das Landratsamt verweigerte aber seine Zustimmung, der Bauer (Anwältin: Ursula Lange) klagte dagegen. Gestern ging der Streit vor dem Augsburger Verwaltungsgericht zu Ende – mit dem Ergebnis, dass der Pappelwald nicht angepflanzt werden darf. Der Hauptgrund dafür sitzt auf dem Diedorfer Kirchendach: der Storch. Der Vogel, der erst seit zehn Jahren wieder im Landkreis ansiedelt, könnte nach Bedenken des Landratsamtes durch den Pappelwald vertrieben werden.

Bedenken gegen den Pappelwald gab es auch sonst genug: Schließlich liegt die Fläche sowohl im Naturpark Westliche Wälder als auch im Überschwemmungsgebiet der Schmutter. Joachim Häusler, der Sachgebietseiter des Wasserwirtschaftsamtes in Donauwörth, hätte gegen den Wald aber nichts einzuwenden gehabt – vorausgesetzt, dass ein für den Hochwasserschutz benötigter Teilbereich unbepflanzt bleibt. Etwas kniffliger sah es hingegen bei der Naturschutzbehörde aus: Nach deren Ansicht würden die bis zu acht Metern hohen Pappeln, sollten sie direkt in ein Talgebiet der Westlichen Wälder gepflanzt werden, „wie ein geschlossener Block“ wirken und das Landschaftsbild beeinträchtigen.

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