Streit über Chlor geht in die nächste Runde
In Dinkelscherben wird noch immer gechlort. Dabei ist die Gemeinde der Meinung, dass das nicht notwendig wäre. Das Gesundheitsamt sieht das anders.
Keime oder keine? Diese Frage beschäftigt die Marktgemeinde schon seit einer ganzen Weile. Denn nach wie vor wird das Leitungssystem von Dinkelscherben gechlort. Die Gemeinde ist der Meinung, dass die Chloranordnung rechtswidrig ist und klagt deshalb vor dem Verwaltungsgericht. Nach Auskunft des Landratsamtes soll noch so lange gechlort werden, bis eine sogenannte Risikoanalyse vorliegt und geprüft wurde. In einem Schreiben des Bürgermeisters Edgar Kalb heißt es nun, dass diese Analyse bereits vorliege. Das Landratsamt sieht das aber anders.
Gemeinde Dinkelscherben setzt auf eigene Proben
Im Mai fand das Staatliche Gesundheitsamt in einer Wasserprobe aus einem der beiden Hochbehälter der Oberschöneberger Wassergruppe in Breitenbronn einen coliformen Erreger. Weil die Behörde noch weitere Mängel fand, wurde Anfang Juni eine Abkochanordnung für die beiden Wassergruppen Oberschöneberg und Dinkelscherben herausgegeben. Damals hieß es: Die Trinkwasserversorgung in beiden Dinkelscherber Netzen entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei hygienisch bedenklich. Eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung sei nicht auszuschließen. Die Marktgemeinde verwies auf eigene Proben, bei denen im Dinkelscherber Netz keine Keime gefunden wurden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Chlorung nach aller Wahrscheinlichkeit nicht nötig wäre. Und ich bin mir sicher, dass ausschließlich die immer besseren Laborverfahren zu der steigenden Anzahl vermeintlich verkeimter Trinkwassernetze geführt haben. Es wird halt nun einfach auch der letzte Keim gefunden. Wir haben ja alle ein Immunsystem und nehmen im Alltag zigfach mehr Keime auf, zB wenn wir nur Bargeld anfassen und im Geschäft an der Kasse austauschen. Nur für eine kleine Minderheit der Menschen sind die wenigen, gefundenen Keime evtl. ein Problem, zB Krebspatienten in Chemotherapie. Da könnte man auch spezifische, zielgruppenspezifische Anordnungen und Warnungen herausgeben. Denn umgekehrt, gesetzliche Grenzwerte hin oder her, kann es auch nicht gesund sein Chlor über das Trinkwasser aufzunehmen, egal wie klein die Menge ist. Das muss man doch in der Abwägung betrachten.
Aber: in den Behörden muss nun einmal nach Recht und Gesetz gearbeitet werden. Und wer von uns, wäre er Sachbearbeiter oder Behördenleiter, würde schon auf seine Kappe nehmen wollen zu sagen "ja, nach aller Voraussicht wird auch ohne Abkochen oder Chlorung nie etwas passieren, aber wenn etwas passiert, sei es so unwahrscheinlich wie ein Lottogewinn, dann übernehme ich persönlich die Haftung dafür!"? Niemand von uns würde das! Das heißt, hier sollte ggf. auch darüber nachgedacht werden die Gesetze anzupassen. Sonst wird es, mit weiterhin immer genauerer Labortechnik, immer öfter zu solchen Maßnahmen und Umbauanordnungen kommen müssen, da bin ich mir relativ sicher. Da muss dringend ein Ermessensspielraum her, der den Verantwortlichen auch nicht auf die Füße fällt, wenn sie ihn nutzen. Nach dem Motto "jetzt haben wir 10 Proben gezogen, in einer wurden zwei Keime gefunden, jetzt spülen wir die Leitungen ordentlich durch und wenn wir dann nochmal 10 Problen ziehen und alle sind negativ, dann passt das schon", nur als Beispiel. Aktuell wird da eine ganze Kette an Maßnahmen angestoßen, die auch noch ablaufen, wenn schon lange kein einziger Keim mehr in den Leitungen unterwegs ist.