Im Prozess gegen die beiden Brandstifter verhängt das Amtsgericht einen Jugendarrest. Ein Beteiligter wird jedoch freigesprochen. Von Florian Eisele

Es war der Aufreger in der Neujahrsnacht 2011: In der ersten Nacht des Jahres brannte der Nettomarkt in Zusmarshausen bis auf die Grundmauern ab, der Schaden lag bei rund einer Million Euro. Noch in der Tatnacht stellte sich heraus, dass zwei Jugendliche gezündelt hatten und auf diese Weise den Supermarkt abbrennen ließen. Nun standen die beiden heute 17 und 18 Jahre alten Jungen vor dem Augsburger Amtsgericht.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob den beiden Jungen klar war, welche Folgen ihre Tat haben würde und ob sie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht stehen würden. Den Vorwurf hatten die Jugendlichen noch in der Silvesternacht eingeräumt: Damals gaben sie gegenüber der Polizei zu, dass sie in der Nähe des Supermarktes Müllbeutel angezündet hatten. Als sie vom Tatort gegangen waren, sei nach Aussage der Jugendlichen noch nicht abzusehen gewesen, dass die Flammen auf den ganzen Supermarkt übergreifen würden.
Ein Nachbar, ein pensionierter Feuerwehrmann, der von seinem Fenster aus das Geschehen verfolgt hatte, stützte die Version der beiden: Als sich die beiden vom Supermarkt entfernten, seien die Flammen noch nicht so hoch gewesen, dass die Folgen absehbar gewesen wären. Der Mann war es schließlich auch, der die Feuerwehr verständigt hatte.
Der zuständige Amtsrichter Günther Baumann entschied darauf, dass bei der Tat ein Vorsatz nicht erkennbar gewesen sei. Er verurteilte den 17-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einem vierwöchigen Dauerarrest sowie einer halbjährigen Betreuungsphase. Der andere Beteiligte, ein heute 18-Jähriger, wurde vom Gericht freigesprochen - er hatte seinem Freund lediglich bei Zündeln zugesehen. Auch er hätte nicht abschätzen können, welche Folgen ihr Handeln haben würde.
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