Tempo 30 wird nicht begründet
Der Marktgemeinderat Meitingen diskutiert erneut über das Tempolimit in Hauptverkehrsstraßen. Warum er weitere Hinweise und zeitliche Begrenzungen ablehnt
Nicht ganz leicht hat es die Marktgemeinde Meitingen bei der Umsetzung von Tempo 30. Seitdem das Tempolimit im April beschlossen wurde, kamen immer wieder Erläuterungen des Innenministeriums zu der Gesetzesänderung, die eine Einführung dieses Tempolimits überhaupt erst möglich gemacht hatte. Denn bis dahin konnte auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie auf Vorfahrtsstraßen kein Tempo 30 erlassen werden. Erst nach der Gesetzesänderung, die im Dezember 2016 in Kraft trat, war dies möglich, und Meitingen machte wohl als eine der ersten Gemeinden sofort Gebrauch davon. So umfasste das Tempolimit, das für die Marktgemeinde heuer im April beschlossen wurde, nicht nur Wohngebiete, sondern auch Hauptverkehrsachsen wie die Peter-Dörfler-Straße und die Schlossstraße – in beiden Straßen gilt es bereits – und die Hauptstraße, wo noch keine Schilder stehen. Letzteres hat seinen Grund, denn wie diese neue Form des Tempolimits umzusetzen ist, darüber herrschte in den vergangenen Monaten Unklarheit. Deshalb musste sich der Marktgemeinderat jetzt erneut mit dem Thema beschäftigen. Insbesondere die Fragen, ob eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits zum Beispiel im Bereich von Schulen nötig ist und ob es mit entsprechenden Hinweisschildern wie zum Beispiel „Kindergarten“ oder „Seniorenheim“ begründet werden muss, galt es zu klären.
Bürgermeister Michael Higl betonte in der Sitzung am Mittwochabend, dass die Anordnung von Tempo 30 und dessen Ausgestaltung im Grundsatz eine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde sei. Es gebe Empfehlungen des Ministeriums dazu, aber keine Vorschriften. Ordnungsamtsleiter Achim Zwick gab zu bedenken, dass ein Schild mit zusätzlichen Hinweisen bis zu zwei Meter hoch sein könne. FW-Fraktionschef Fabian Mehring ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Er hält eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits für „eine gute Sache“, sprach sich aber ansonsten dafür aus, an all dem festzuhalten, was beschlossen wurde. Zudem bezeichnete er es als „verstörend“, dass Verwaltungsmitarbeiter des Landratsamts den Markt Meitingen wegen des Tempolimits über die Medien getadelt hätten. Wie berichtet, hatte der Fachbereichsleiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Augsburg, Werner Reschke, die Ansicht geäußert, dass sich Meitingen mit seiner neuen Tempo-30-Regelung in der Schlossstraße möglicherweise „auf dünnem Eis“ bewege. Denn um in einer Gemeindestraße wie der Schlossstraße Tempo 30 anordnen zu können, müsse sie sich deutlich von anderen Gemeindestraßen abheben und das Tempolimit müsse zwingend erforderlich sein. Wenn jemand gerichtlich gegen die Regelung vorgehe, könnte es sein, dass sie aufgehoben werden müsste. Bürgermeister Higl sagte dazu in der jüngsten Gemeinderatssitzung: „Wenn einer gegen seinen Strafzettel klagt, wird ein Richter dann beurteilen, ob wir richtig entschieden haben.“
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