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Neusäß
25.11.2014

Blinde Frau darf nicht allein ins Titania: Nun droht sie mit Prozess

Der Schwerbehindertenausweis von Angelika Höhne-Schaller wurde ihr an der Kasse des Titania zum Verhängnis.
Foto: Marcus Merk

Weil sie nicht allein ins Bad durfte, fühlt sich eine Horgauerin diskriminiert. Ein Gespräch sollte die Wogen glätten. Doch das ging daneben.

Vorerst gescheitert ist der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen der Betriebsgesellschaft des Spaßbades Titania und der Horgauerin Angelika Höhne-Schaller. Die fast völlig blinde Frau will durchsetzen, dass sie – wie schon in der Vergangenheit – das Bad ohne Begleitung besuchen darf. Die Betriebsgesellschaft, welche das Bad vor einem Jahr übernommen hat, verweist dagegen auf ihre neue Haus- und Badeordnung. Diese orientiere sich an Mustersatzungen des Bundesverbandes der Bäder.

Darin ist unter anderem festgehalten, dass Kinder unter acht Jahren, Epileptiker und Blinde nicht alleine ins Bad dürfen. Begründung: erhöhte Unfallgefahr im Bereich in und um die Becken, wo sich zu Stoßzeiten bis zu 800 Menschen tummeln.

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