Urteil im Prozess um Todessturz
Augsburg/Langweid Im Prozess um den tödlichen Sturz eines Mitarbeiters von einem Dach in Langweid-Foret sind am Donnerstag nach Redaktionsschluss noch die Urteile gesprochen worden. Beim Ausbau einer Solaranlage auf eine Halle war es im November 2011 zu dem tödlichen Unfall gekommen: Ein tschechischer Bauarbeiter war auf das Dach geklettert, durchgebrochen, acht Meter gestürzt und gestorben.
Angeklagt vor dem Augsburger Amtsgericht war auch der Prokurist der Hallenfirma. Gegen ihn wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro eingestellt. Für den Ausbau der Solaranlage war eine Betreiberfirma zuständig. Deren Geschäftsführer wurde laut Gerichtssprecher Roland Fink zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Dem Bauleiter hatte die Staatsanwaltschaft neben fahrlässiger Tötung und Baugefährdung auch noch Anstiftung zur Strafvereitelung vorgeworfen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit Bewährung verurteilt. (corh)
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