Neue Regelung zum Ehrenamt: Führungszeugnis sorgt für Ärger
Das neue Kinderschutzgesetz verlangt ein detaillierteres Führungszeugnis als bisher. In Augsburger Vereinen sorgt es für großen Unmut: Für sie bedeutet es zusätzlichen Aufwand.
Florian Möckl schimpft. Er schimpft so sehr, dass er seine erste Formulierung nicht in der Zeitung lesen möchte. „Das ist nicht in Ordnung“, drückt er sich nach einiger Zeit freundlicher aus. Möckl ist der Vorsitzende des Jugendblasorchesters Meitingen und somit betroffen vom Kinderschutzgesetz, das 2012 in Kraft getreten ist, jedoch erst jetzt in der Region Augsburg umgesetzt wird. Es besagt, dass Ehrenamtliche, die mit Kindern zusammenarbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Mittlerweile rumort es deswegen in vielen Vereinen.
Kinderschutzgesetz: Erweitertes Führungszeugnis bei Arbeit mit Kindern
In dem neu verlangten Nachweis stehen Vorstrafen von über 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von über drei Monaten. Leichtere Straftaten erscheinen in der Regel nicht. Bestehen aber einschlägige Einträge, wie Kindesmissbrauch, kann das Ehrenamt und somit der Kontakt zu den Kindern verwehrt werden.
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