Versicherung verweigert einem Gelähmtem Geld
Jahre später kommt es vor Gericht zumindest zu einem Vergleich
Im September 2013 ereignete sich in Stadtbergen ein Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrradfahrern. Die Haftungsfrage war schnell geklärt, nachdem der Kläger von dem anderen Fahrradfahrer schlicht übersehen worden war. Die Haftpflichtversicherung zahlte dann auch den größten Teil des Schadens. In Streit gerieten Kläger und Versicherung jedoch über die Kosten der Pflege des Klägers.
Er war bereits zur Unfallzeit querschnittgelähmt und mit seinem Spezialfahrrad unterwegs. Durch den Unfall verletzte sich der Kläger am Arm, und brauchte bei vielen Tätigkeiten des täglichen Lebens Hilfe. Mit seiner Pflege betraute der Kläger einen weiter entfernt lebenden Verwandten und stellte die dadurch entstandenen Pflege- und Fahrtkosten in Höhe von etwa 5000 Euro der Versicherung in Rechnung. Diese zahlte außergerichtlich bereits 800 Euro, lehnte aber weitere Zahlungen ab.
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