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Zusmarshausen/Burgau
21.02.2016

Waldwerk Kuno: „Wer Kabel einsteckt, der wird erschossen“

Hier ein Schriftstück zum Prozess.
2 Bilder
Hier ein Schriftstück zum Prozess.
Foto: Archiv

Der SS-Oberscharführer, der das KZ Burgau leitete, drohte Häftlingen. Warum er eine vergleichsweise glimpfliche Strafe erhielt.

Was die Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge im Wald bei Zusmarshausen und im KZ Burgau erlebten, haben sie zeitlebens nie vergessen. Ihre seelischen Wunden verheilten nie. Ein schwacher Trost mag da die juristische Aufarbeitung gewesen sein: Der Leiter des Konzentrationslagers, Johann Kullik, musste sich in Dachau verantworten. Er kam am Ende aber vergleichsweise glimpflich davon.

Kullik wurde 1947 mit dem Lagerleiter Mathias Josef Peter Kreber angeklagt. Vorgeworfen wurden ihnen Verbrechen in den Lagern Dachau, Haunstetten, Pfersee, Burgau, Wertingen und Dillingen. In der Anklageschrift heißt es, dass Kullik zuerst im Außenlager Pfersee gearbeitet hat, dann ab dem 20. Februar 1945 in Burgau. Am 20. März sei ein Transport von Frauen aus Bergen-Belsen und Ravensbrück angekommen. Kullik bezeichnete Burgau in einem Verhörproto-    koll als „Ausweichlager“. Dort hätten sich rund 1000 Frauen und 50 Männer befunden, „überwiegend Polen, Franzosen und Juden“. Die Frauen hätten nicht mehr in Dachau untergebracht werden können, deshalb hätten die Messerschmitt-Werke „ein paar Baracken zur Verfügung gestellt“.

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