Warum Ustersbacher jetzt weniger zahlen
Die laufenden Kosten für die Entwässerung sinken spürbar. Das hat mit einer unwirksamen Satzung zu tun – und der Großbrauerei.
Rückzahlungen von Gemeinden an Bürgern sind eine Seltenheit. Ustersbach macht es nun möglich. Im Rahmen der Neukalkulation und Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhalten die Gebührenzahler, soweit sie Normaleinleiter sind, eine finanzielle Rückerstattung. Der Gemeinderat ebnete in seiner jüngsten Sitzung dafür einstimmig den Weg.
Wie wichtig der Bevölkerung die neuen Gebührensätze der Entwässerungseinrichtung (EWS) der Gemeinde und das neue Satzungsrecht waren, zeigte die unmittelbar vor der Sitzung im Forum stattfindende Bürgerinformation. Rund 60 Personen kamen zu der gemeindlichen Veranstaltung. Darin setzte sich Rechtsanwalt Klaus Spahn von der Kanzlei für Kommunalentwicklung detailliert mit der Einführung des Gebührensplittings und des neuen Satzungsrechts der EWS auseinander. Angesprochen wurde auch ausführlich die 1999 geschlossene und 2003 ergänzte Sondervereinbarung zwischen der Gemeinde und dem sogenannten „Großeinleiter“, der Brauerei Ustersbach. Die Kanzlei wurde von der Gemeinde mit der Überprüfung des Gebührenteils dieses Vertrags im August 2017 beauftragt.
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