Wenn die Walze rollt, zahlt auch der Anlieger
Warum der Marktgemeinderat nichts an der bestehenden Regelung für den Straßenausbau ändert
Es ist ein Thema, das für so manche Häuslebesitzer unangenehm werden kann – die Straßenausbaubeitragssatzung. Hinter dem Zungenbrecher steht der einfache Sachverhalt, dass der Bürger zahlen muss, wenn die Straße vor seinem Haus erneut ausgebaut wird. Und diese Beträge haben es oft in sich. Laut dem Meitinger Bauamtsleiter Thomas Dahlmann können sie, je „nach Grundstücksgröße und Massivität der Bebauung“ auch fünfstellig ausfallen.
Es geht somit um viel Geld. Kein Wunder also, dass dieses Thema die Bürger interessiert. Als in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates über die Satzung beraten wurde, waren fast alle Stühle für die Zuhörer belegt. Immerhin stehen in Herbertshofen aktuell die Sanierung der Schubertstraße und in zwei bis drei Jahren der Ausbau der Ortsdurchfahrt an.
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