Gerechtigkeit sieht anders aus
Altenmünsters Abteilungsleiter Oliver Osterhoff zum Urteil des Sportgerichts, das eine Neuansetzung des abgebrochenen Spiels in Thannhausen beschlossen hat
Das Skandalspiel TSG Thannhausen gegen den SC Altenmünster wird neu angesetzt. Das steht nun definitiv fest. Das Bezirkssportgericht kam zu der Ansicht, dass sich zum Zeitpunkt des Spielabbruchs insofern kein Ereignis ergab, welches nach Auslegung des § 66 Abs. 1.3 der Spielordnung einen Spielabbruch durch den Schiedsrichter rechtfertigt. Ein Spielabbruch müsse aufgrund seiner Wirkung auf den Wettbewerb absoluten Ausnahmecharakter haben und das letzte Mittel des Schiedsrichters sein, nachdem er vorher alle Maßnahmen ergriffen hat, um eine reguläre Beendigung eines Spiels zu ermöglichen. Wir befragten dazu Oliver Osterhoff, den Abteilungsleiter des betroffenen SC Altenmünster, der zum Zeitpunkt des Abbruchs 4:3 geführt hatte.
Wie habt Ihr denn die Situation erlebt, die zum Spielabbruch geführt hat?
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