Nach dem Doppelmord in einer WG für psychisch Kranke in Augsburg wurde ein ein 47-Jähriger jetzt zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Frage nach dem Warum konnte auch das Gericht nicht klären. Von Peter Richter

Die Frage nach dem Warum konnte auch vor Gericht nicht geklärt werden. Die Gründe, wie es im vergangenen Oktober in einer Wohngruppe für psychisch kranke Menschen im Bismarckviertel zu einem blutigen Drama kommen konnte (zwei Tote, eine lebensgefährlich Verletzte), blieben auch in dem gestern vor dem Landgericht beendete Prozess unklar.
Richter Wolfgang Rothermel sprach, als er nach zwei Verhandlungstagen das Urteil verkündete, von einem bis dahin "nicht vorstellbaren und nicht vorhersehbaren Verbrechen." Die 8. Strafkammer verurteilte Bekir A., der erst einige Monate in der WG gelebt hatte, zu 14 Jahren Haft: wegen Totschlags, Mord und versuchten Mord. Das Gericht verfügte außerdem, dass der 47 Jahre alte Türke auf Dauer in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Der geständige Angeklagte hatte selbst diesen Wunsch geäußert. Der seit seiner Jugend an Depressionen leidende Mann ist laut einem Gutachten seelisch krank und daher nur vermindert schuldfähig.
Bekir A. war im Januar als "trockener" Alkoholiker in die Wohngruppe aufgenommen worden, die von der Diakonie betreut wurde. Nie war der schlank gewachsene, in sich gekehrte Arbeiter bis zu jener Nacht des 3. Oktober 2009 - ein Samstag - besonders aufgefallen oder aggressiv geworden. Doch dann zeigte er einen "Vernichtungswillen", den sich das Gericht auch nicht erklären konnte. Sie habe sich "selten in einem Prozess so ratlos gefühlt, wie in diesem", bekannte Rechtsanwältin Marion Zech, welche als Nebenklägerin die Kinder eines der Opfer vertrat.
Nach einem Allerweltsgespräch griff er zum Messer
Bekir A. war im Anschluss an ein harmloses Allerweltsgespräch, das nach Mitternacht in der gemeinsamen Wohnküche geführt wurde, einem Mitbewohner in sein Zimmer gefolgt. Mit einem Küchenmesser stach er dem 58-Jährigen in den Hals. Als zwei Frauen, die durch Schreie wach wurden, hinzueilten, stach er auch auf sie ein. Marianne R. verblutete an über 20 Messerstichen. Eine 39-Jährige konnte lebensgefährlich aus der Wohnung auf die Straße fliehen. Eine Radfahrerin alarmierte Polizei und den Rettungsdienst.
Nach dem Verbrechen hatte der Täter seine blutverschmierte Kleidung gewechselt und hatte die Wohnung verlassen. Im Prozess wurde ein Videofilm gezeigt, der von einer automatische Kamera in einer Tankstelle im Inningen aufgenommen wurde. Darin sieht man den Täter, wie er zwei kleine Flaschen Wodka kauft. Einer Mitarbeiterin des BRK fällt kurz darauf ein im Straßengraben liegender Mann auf. Es ist Bekir A.
Der 47-Jährige hatte nach eigenen Angaben einige Wochen vor der Tat wieder zu trinken begonnen. Er fühlte sich nicht wohl unter lauter psychisch Kranken. Die ständigen Gespräche mit Heinz H., den er später erstach, nervten ihn. Dieser habe immer wieder versucht ihn zum Christentum zu bekehren. Andererseits, so fand der Psychiater Richard Gruber heraus, habe sich Bekir A. trotz eigener Probleme für die Wohngruppe irgendwie verantwortlich gefühlt. Er führte Reparaturen aus, kochte, sorgte dafür, dass seine Mitbewohner an die frische Luft kamen. Wie er schon als 16-Jähriger in seiner Heimat für den Lebensunterhalt der Familie gesorgt hatte, nachdem sein Vater bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen war.
Dabei hätte Bekir A., der nach einer Zwangsheirat nach Deutschland floh, schon in frühen Jahren selbst Hilfe gebraucht, so Gutachter Richard Gruber. Von Peter Richter
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: