Wenn die Schmuggler per Telefon in Polen eine neue Lieferung „steuerfreier“ Zigaretten geordert haben, sprachen sie in Rätseln, wie etwa "Kilometerstand 180".

Wenn die Schmuggler per Telefon in Polen eine neue Lieferung „steuerfreier“ Zigaretten geordert haben, sprachen sie in Rätseln: „Kilometerstand 180“ bedeutete 180 Stangen Glimmstängel, „Geheimagent“ war der Deckname für die Marke „Bond“ und „Cowboy“ der - doch etwas naheliegende – Code für die bekannte Marke „Marlboro“.
Für die Ermittler des Zollfahndungsamtes Stuttgart, die die Gespräche mit den polnischen Lieferanten „Marek“ und „Vacek“ abhörten, war die Entschlüsselung der „Geheimsprache“ kein Problem. Zwischen Mai und September 2011 ließen die Fahnder eine sechsköpfige Bande von Zigarettenschiebern auffliegen, die rund 2,6 Millionen unverzollte Glimmstängel von Polen nach Deutschland schaffen ließen und dabei eine halbe Million an Steuern hinterzogen haben sollen. Vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Roland Fink begann der Prozess gegen die fünf Männer und eine Frau.
Der Zigarettenschmuggel ist nach wie vor ein gutes Geschäft – vor allem für die Endabnehmer. Eine Stange Schmuggelware kostet rund 20 Euro – weniger als die Hälfte des Preises, den man für zehn Schachteln am Automaten zahlen müsste. Die steuerfreien Glimmstängel werden vor allem in Lettland, Weißrussland oder in der Ukraine für etwa sechs bis neun Euro pro Stange hergestellt und nach Deutschland verschoben. Über die sechsköpfige Schmuggeltruppe sollen Tausende von Stangen auch in den schwäbischen Raum gelangt sein. Die Zwischenhändler verdienten an der Stange gerade mal zwei Euro.
Zu Prozessbeginn legten alle Angeklagten – drei sitzen in Haft – Geständnisse ab. In Zusammenhang mit Ermittlungen gegen eine andere Bande in Ludwigsburg waren die Zollfahnder auch auf die nun angeklagte Gruppe gestoßen, deren Mitglieder zum Teil aus dem Berliner Raum stammen. Ihre Telefone waren überwacht, an einem Schmuggeltransporter ein Peilsender installiert worden. So konnten die Fahnder vom Computer aus die Fahrten ins deutsch-polnische Grenzgebiet verfolgen.
Vier der Angeklagten wurden bereits zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt, der Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten wird am 13. Februar fortgesetzt. (utz)
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