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Augsburg
11.02.2017

3 Euro Gebühr, 131 Euro Kosten: Behördenbrief empört Firmenchef

Edgar Hass zeigt mit dem Meterstab, wie weit die Paletten in den Gehweg hineinragten. Sein Chef hatte einen Bescheid vom Tiefbauamt bekommen.
Foto: Silvio Wyszengrad

Weil Arbeiter Paletten auf einem Gehsteig ohne Genehmigung zwischenlagerten, sollte ein Bauunternehmer nachträglich zahlen. Die Summe war skurril.

Seit über 25 Jahren ist Gerhard Breher im Bereich Bau und Immobilien tätig. Aber so einen Brief wie vom städtischen Tiefbauamt hat der Unternehmer nach eigenen Angaben noch nie erhalten. „Normalerweise ist das ein Faschingsscherz.“ Das Schreiben ist ein Bescheid über eine Sondernutzungsgebühr von drei Euro, die er nachzuzahlen hatte. Für den Bescheid selbst sollte Breher zusätzlich 131 Euro zahlen. Sollte. Der Fall nahm eine Wendung.

Problem waren die Paletten der Firma, die einen Tag lang auf einem Gehsteig in Augsburg standen. Die BreFa Bauunternehmung GmbH aus Woringen bei Memmingen baut derzeit den Discounter Lidl in der Hammerschmiede um. Acht Wochen hat das Unternehmen für den Innenumbau zur Verfügung. Das ist nicht viel, wie Geschäftsführer Breher versichert. Am 10. Januar wurden am Nachmittag Paletten mit Ziegeln für den Innenumbau angeliefert.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.02.2017

Bevor die Stadt Augsburg mal wieder für Ihre Entscheidungen kritisiert werden, sollten auch die Grundlagen recherchiert werden!

Hier werden Täter zu Opfern gemacht! Mann sollte sich hier ganz klar machen, daß die Firma mit 25 Jahren Erfahrung hier falsch gehandelt hat - diese hat keine Genehmigung eingeholt (und mit 25 Jahren im Geschäft sollte diese Firma wissen, welche Genehmigungen man benötigt) und durch die Lagerung und Blockade des Gehwegs falsch gehandelt und eine Ordnungswidrigkeit begangen!

Wo kommen wir denn hin, wenn einfach jeder die Flächen der Allgemeinheit für sich beansprucht und keine Kontrolle mehr erfolgt bzw. ERFOLGEN DARF (die Stadt hat ja nun eindrucksvoll signalisiert, daß jeder Alles tun kann - und zwar ohne Konsequenzen fürchten zu müssen!).

Jeder Handwerker, der sich an die Regeln der Allgemeinheit hält, ist eigentlich der Dumme! Der muss auf seine Genehmigung warten, zahlt auch brav dafür und muß Auflagen beachten - die besagte Firma konnte alles umgehen - der Schritt in die Öffentlichkeit hilft - und die Stadt knickt ein!

Ich bin ferner fasziniert davon, daß der Bescheid der Stadt vollständig zurückgenommen wurde und nicht nur geändert wurde (allein dieses Vorgehen halte ich schon für rechtswidrig, da dies ohne gesetzlliche Grundlage erfolgt ist). Andere, die nicht den Schritt in die Öffentlichkeit wagen, zahlen - können sich aber ab sofort auf den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Wenn besagt Firma nicht zahlen muss, muss keiner mehr zahlen - d.h. kein Verstoß wird verfolgt, kein Verstoß wird geahndet - WildWest in Augsburg!

Ich weiß nicht, ob den Herren der Stadt die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst war! Bei unserem Haus steht in nächster Zeit eine Fassadenrenovierung an - wir werden unser Gerüst dann natürlich auch ohne Genehmigung aufstellen - und wenn wir doch erwischt werden: Allgemeiner Gleichheitssatz! Und wenn das nicht hilft: Drohen mit der Zeitung!

Zudem stellt sich mir die Frage, ob Verfasser der AZ sich mal erkundigt haben, wie sich die kritisierte Gebühr der Stadt überhaupt zusammensetzt - ich gehe jedoch nicht davor aus. Es wird schon einen Grund geben, warum genau 131,00 € festgesetzt wurden! Und für das, was diese Firma da vor Ort veranstaltet hat, ist es noch zu wenig!

Die Verfasser des Artikels hätten mal die Situation vor Ort sehen sollen, als die Paletten abgeladen wurden. Ich war vor Ort und musste sehen, die eine Frau mit Kinderwagen und vollgepackt mit Einkäufen auf die andere Straßenseite wechseln musste - und sich dabei durch Schneehaufen kämpfen musste, da der übrige Gehweg und der Straßenrand durch diese blockiert war. Als sie dann hinter dem LKW der Firma mit 25 Jahren Erfahrung hervorkam, musste ein Auto scharf bremsen und hätte die Frau fast erfasst. Den Herrn der Firma, der abgeladen hat, hat das recht herzlich wenig interessiert und weitergemacht, obwohl er bestimmt wusste, daß er das nicht darf und keine Genehmigung dafür hat! Es lag eindeutig eine verkehrsgefährdende Situation vor - die Polizei und die Stadt konnten gar nicht anderst handeln und mussten tätig werden!

Ich verstehe nicht, warum die AZ solche Firmen, die sich bewusst gegen Recht und Ordnung stellen, verteidigt. Bisher habe ich die AZ für eine gute Heimatzeitung gehalten, aber ich werde meine Meinung wohl nochmal überdenken müssen!

Aber hier will die Zeitung den kleinen Mann verteidigen (obwohl der kleine Mann hier in diesem Fall bewusst gegen geltendes Recht verstoßen hat - Schade für die AZ für diese schlechte Recherche)

Der Artikel der AZ und das Einknicken der Stadt ist ein Schlag ins Gesicht der Beamten der Polizei und der Stadt, die das unrechtmäßige Verhalten der Firma verfolgt haben. Ich kann nur hoffen, daß sich die Rechtsaufsichtsbehörde noch diesen Falles annimmt.

In meinen 45 Jahren als Richterin am Amtsgericht habe ich viel gesehen, aber so eine Entscheidung der Stadt kann ich nicht verstehen und nachvollziehen.

Ein Lob an dieser Stelle an Herrn Weber und seine Leute von der Straßenverkehrsbehörde, die in meinen Augen als einzige Stelle der Stadt hier rechtmäßig gehandelt haben!

13.02.2017

An dieser Stelle möchte ich mich für die wertvollen Tipps bedanken, die Augsburger Allgemeine an die Handwerker mit diesem Artikel gibt.

Zükunftig werde ich auch keine Anträge bei dem Tiefbauamt stellen, wenn ich den öffentlichen Grund benutze und wenn die Polizei mich dann doch erwischt, schreie ich laut um Hilfe und lasse die Zeitung für mich sprechen, damit ich nicht etwas nachzahlen muss.

Es ist wirklich faszinierend wie oberflächlich und ungenau in dieser Sache hier von der (ansonsten so seriosen Zeitung) recherchiert wird und wie wenig standhaft die Führung bei der Stadt Augsburg ist, sobald man mit der Zeitung droht!!!

Da blockiert jemand MUTWILLIG den Gehweg, (ohne eine Genehmigung haben zu WOLLEN) und als er dafür IM NACHHINEIN zur Kasse gebeten wird, schreit er laut rum "Hilfe" und siehe da, ihm wird geholfen.

So viel ich weiß (hatte in der Vergangenheit auch schon Anträge bei der Stadt gestellt) setzt sich JEDER solcher Bescheid beim Tiefbauamt (der Beamte vor Ort hat mir das damals alles sehr ausführlich und sehr freundlich erklärt) aus Verwaltungsgebühr und Sondernutzungsgebühr zusammen.

Und man glaubt es kaum, das müssen alle, die einen Antrag stellen zahlen. Somit hätte auch der Hr. Breher (wenn er den Antrag gestellt hätte) sowohl die Sondernutzungsgebühr WIE AUCH DIE VERWALTUNGSGEBÜHR zahlen MÜSSEN! Somit hat er keinen wirklichen Nachteil dadurch, wie man das sonst unvoreingenommen meinen könnte.

Jetzt verzichtet die Stadt Augsburg darauf!!! Soll heißen, Herr Breher wird besser behandelt als ich damals! Aber das wird mir so schnell nicht wieder passieren!

MAN SOLL SICH DAS AUF DER ZUNGE ZERGEHEN LASSEN! EINE STADT, DIE SCHULDEN OHNE ENDE HAT, VERZICHTET AUF GEBÜHREN!!!!

Liebe Augsburger Allgemeine, wenn das keine Sensation ist, über die sie berichten MÜSSEN, statt Geschichten so zu verdrehen, dass aus Täter plötzlich Opfer werden.

13.02.2017

Augs-Bürger sind schon komisch. Weil; Fragt doch mal denjenigen der die Polizei gerufen hat.

14.02.2017

Wenn jemand bewusst keine Genehmigung holt, obwohl er seit über 20 Jahren "im Geschäft ist", hört er sich bestimmt die Meinung eines Passanten an! Ich bin mir sicher, dass Sie lieber Gerd auch mit Bankräuber in Kontakt treten werden, statt Polizei zu rufen, damit diese reumütig das Geraubte zurück bringen.

12.02.2017

Ich habe Verständnis für das Schreiben. Entweder es gibt Vorschriften oder es gibt keine.

11.02.2017

Zum einen tun mir esrt mal die Polizisten leid, die diesen Unsinn aufnehmen und melden mussten.

Dass solch eine "Anzeige" nicht nötig gewesen wäre, sondern ein kurzes Gespräch mit dem Bauleiter
auch zum Erfolg geführt hätte, zeugt von der ICH-Menthalität von mit sich selbst unzufriedenen Personen. Warum geht man nicht, anstatt die Polizei zu rufen, nicht direkt auf die Arbeiter zu? Schließlich ist es doch auch im Eigeninteresse, wenn die Baustelle schnellst möglich verschwindet und man in einem umgebauten Supermarkt einkaufen kann.
Ein kurzes klärendes Gespräch wäre sicher angebrachter gewesen, und hätte auch zu einem gewissen Verständniss zur Situation der Baufirma geführt. Darüber hinaus hätte man sicher auch zwischendurch mal nette Gespräche führen können.

Auf der anderen Seite kann ich die Behörde nun wirklich nicht erst nehmen wenn sie 131 Euro als Kosten abrechnen will. Wie wird dass denn begründet und mit welchen "Stundensätzen wird hier jongliert? Es kann doch nicht angehen, dass man Gebührensätze in Höhen festsetzt und diese dann nicht begründen kann oder will (auch in Anlehnung dessen "weil es nun mal so ist").

Schlußendlich muss auch jeder Unternehmer mit Kosten rechnen die ihm bei einer Rechnungsstellung entstehen. Wenn diese gerechnet werden würde wie es die Behörden tun, würde in jeder Rechnung der Betrag "Bürokosten" mit einem imensen Betrag auftauchen.

Im Fazit kann ich nur empfehlen:
Erst mal Miteinander Reden.
Besserwisser sind meistens die, die meinen es besser zu Wissen ohne etwas zu Wissen.

13.02.2017

Wenn man keine Ahnung hat... Sie wissen doch gar nicht wie diese 131,00 € sich zusammen setzen! Aber pauschall die Behörde schlecht machen.

Und wenn ich durch die Stadt fahre und manche Baustellen so sehe, wundere ich mich wie nicht mehr Unfälle passieren.

Wenn Sie Kinder oder Enkelkinder im schulpflichtigen Alter haben, möchte ich Sie erleben, wie Sie reagieren, wenn diese auf dem Schulweg plötzlich auf die Straße müssen, nur weil jemand einfach so den Gehweg unpassierbar macht.

11.02.2017

Der Bauunternehmer Gerhard Breher freut sich, dass der Bescheid fallen gelassen wurde. Verständnis bringt er für das Schreiben aber weiterhin nicht auf....3 Euro Gebühr, 131 Euro Kosten

Die fragte nach einer Genehmigung. Solch eine hatte sich die Firma nicht besorgt. Zwei bis vier Wochen kann es dauern, bis eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt.

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Vorsätzlich

Da war die Stadt aber sehr KULANT, bei der Gerweblichen Nutzung von Öffentlichen Verkehrsgrund.

Jetzt bleibt die Stadt auf den Kosten (Verwaltungsakt) sitzen, bzw. die Augsburger Bürger, und der Unternehmer hätte die Kosten möglicherweise von der Steuer absetzen können ....

Die Stadt hätte auch ein Ordungsgeld/Bußgeld verhängen können.

11.02.2017

ja auch ein Buzgeld wäre möglich gewesen ??? da lachen ja die Hüner !!! ich glaube des der Chef vom Tiefbauamt garnicht Glücklich ist wenn es das hier liest , denn wie ich Herrn Weber kenne arbeitet er immer mit sehr viel Augenmaß !!!aber so ist es nun mal wer zu hause nicht viel zu sagen hat entscheidet im Amt sehr kleinlich !! ist aber nicht von mir sondern von unserem Alt OB Breuer !!

12.02.2017

Jeder Mensch sammelt in seinem Leben "Erfahrung" und ein "Ottonormalverbraucher" wird mit weniger Problemen konfrontiert.

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In München habe ich für 2,5 m2 besetzten Gehweg (ohne Behinderung von Fußgänger Kinderwagen & Co.), 4.000 DM Ordnungsgeld/Bußgeld bezahlt !

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Jeder Kommentar ist die Persönliche Meinung, spiegelt aber nicht die Rechtliche Gesetzliche Situation wieder !

Stellen sich vor beim Verstoß, bei StVo, gibt es kein Bußgeld .... dann hält wohl keiner mehr bei rot, oder verwechselt die Straße mit einer Rennpiste ....

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In dem Aufgeführten Fall sehe ich einen VORSATZ ......

11.02.2017

Von was reden Sie denn bitte. Es ist kein Schaden entstanden. Somit bleibt auch niemand auf den Kosten sitzen. Einen Verwaltungsakt als solches bezahlen Sie doch immer, so wie jeder andere. Wenn dort gearbeitet wird oder nicht, bezahlen wir alle mit. Wenn Betriebsausflüge stattfinden oder Betriebsversammlungen an denen nicht in den Ämtern gearbeitet wird, bezahlen wir auch alle mit. Beschweren Sie sich doch beim Amt, dass Sie für die Zeit der dortigen Nichtarbeit Ihre anteiligen Steuern wieder zurück haben wollen, oder besser;
Bleiben Sie sachlich.

12.02.2017

Natürlich sind Kosten enstanden,

Polizeieinsatz - Verwaltungsakt .....

Schätze so um 500-1000 EUR

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Die Kommune muss Sicherstellen das der Öffebtlichvekehrsgrund nicht "Zweckentfremdet" wird, gilt auch für Schrottautos,Plakatständer, oder als Lagerfläche & Co ...

Wo kommen wir dahin, wenn jeder Kommunalen-Grund für sich beanspucht.

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Wo kei Kläger auch kein Richter, auf Anzeigen folgen Ermittlungen, so was ist AUFWENDIG somit KOSTSPILIEG.