376,26 Euro für einmal Türöffnen
Hohe Rechnung für eine Minute Arbeit war aber kein Wucher. Gericht spricht Monteur frei
Fast 400 Euro für einmal Türöffnen bei einer Arbeitszeit von einer Minute: Da könnte dem, der zahlen muss, das böse Wort vom Wucher in den Sinn kommen. Ist es aber nicht. Das Amtsgericht hat gestern den Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes vom Vorwurf des Wuchers freigesprochen. Ein Gutachter hatte die Preisgestaltung für „ortsüblich und nicht überhöht“ bezeichnet.
Der Fall liegt fast drei Jahre zurück. Eine heute 27-jährige Frau war Einkaufen gewesen und hatte sich versehentlich ausgesperrt. Die Tür ihrer Wohnung war ins Schloss gefallen. Weil sie dringend an jenem Samstagvormittag zur Arbeit musste, alarmierte sie in ihrer Not per Handy über die Auskunft einen Schlüsselnotdienst. Der Experte fürs Türöffnen rückte an und erklärte, es würde „schon ein bisschen teuer werden an einem Samstag“. Die Tür war dann auch ruckzuck wieder offen. „Er hat mir sogar noch gezeigt, wie man sie mit einer Plastikkarte aufmachen kann“, erinnerte sich die Zeugin gestern im Prozess vor Amtsrichter Christoph Dössinger.
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