39-Jähriger stellt Hinrichtungsvideo ins Internet
Kurzer Film zeigt Erschießungen in Syrien oder im Irak. Was das Gericht davon hält
Wer ein Video mit echten Tötungsszenen auf seinem Facebook-Account im Internet unkommentiert öffentlich zugänglich macht, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele hat gestern einen 39-jährigen Mann irakischer Herkunft wegen des Tatbestands der Gewaltdarstellung zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (70 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.
Der bayerische Verfassungsschutz war im Rahmen der Überwachung des islamischen Extremismus auf den für alle offenen Facebook-Account des Angeklagten gestoßen. Dort war die inzwischen in Deutschland verbotene Fahne des Islamischen Staates (IS) zu sehen. Außerdem öffnete sich auf einen Klick hin ein drei Minuten und 41 Sekunden dauerndes Video, das grausame Szenen offenbar aus dem syrischen und irakischen Kriegsgebiet zeigt: wie ein Panzer in eine Gruppe von Menschen schießt, wie Scharfschützen andere gezielt töten und am Ende noch eine massenhafte Hinrichtung von Menschen durch Erschießen.
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