Abgemahnt: Die „Ballermann“-Party kostet 8000 Euro
Weil der Name geschützt ist, muss die Diskothek Fegefeuer nun 8000 Euro für eine "Ballermann"-Party zahlen. Und das, obwohl es die Feier überhaupt nicht gab.
8000 Euro muss die Diskothek Fegefeuer für eine Party zahlen, die es niemals gab: Im Internet warben die Besitzer einen Tag lang für die „Après-Ski meets Ballermann“-Party, die am 17. Februar des vergangenen Jahres in der Diskothek in der Ludwigstraße stattfinden sollte. Doch dann bekam das Fegefeuer unangenehme Post: Die Engelhardt Markenkonzepte GmbH forderte Geld – sie hatte den Begriff Ballermann beim Deutschen Marken- und Patentamt in München vor einigen Jahren schützen lassen.
„Wir haben die Werbung auf unserer Internetseite sofort gelöscht“, sagt Daniel Wünsch vom Fegefeuer. Eine Nachlizenzierung für die Benutzung des Namens Ballermann, die 500 Euro gekostet hätte, bezahlte die Diskothek nicht. Die Firma klagte, die Sache landete vor Gericht. Bei dem Verfahren ging es um einen Streitwert von 70000 Euro. Das Ergebnis: Die Diskothek und die Rechteinhaber einigten sich auf einen Vergleich – der das Fegefeuer nun insgesamt 8000 Euro kostet, Anwaltskosten mit eingerechnet.
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