Ärger um Bürgerbegehren: Intendantin wirft Buchhändler aus Theater
Das Bürgerbegehren zur Theatersanierung sorgt für Ärger: Theater-Intendantin Juliane Votteler wirft jetzt einen der Initiatoren aus dem Theater.
Das Bürgerbegehren gegen die Pläne der Stadtregierung, das Theater Augsburg mit etwa 70 Millionen Euro Neuverschuldung zu sanieren, schlägt hohe Wellen. Theaterintendantin Juliane Votteler kündigte gestern dem Buchhändler und Mit-Initiatior des Begehrens, Kurt Idrizovic, die Zusammenarbeit auf. Auch die Schulleitung der Simpertschule will nicht mehr mit Idrizovic, der die Buchhandlung am Obstmarkt betreibt, kooperieren.
Intendantin Votteler und der kaufmännische Theaterdirektor Steffen Rohr schrieben am Mittwoch an den Buchhändler, die Unterschriftensammlung habe bei den Mitarbeitern des Theaters „zu völligem Unverständnis und Entsetzen“ geführt. „Da eine weitere Zusammenarbeit dem Ensemble nicht mehr vermittelbar ist, sieht sich die Theaterleitung veranlasst, diese mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres auszusetzen. Dies betrifft insbesondere auch die Durchführung des Literarischen Salons im Theater.“
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Die Diskussion ist geschlossen.
Der Buchhändler ist nicht alleiniger Initiator des Bürgerbegehrens. Aber ihn kann man am Besten treffen, das ist keine rühmliche Handlungsweise.
Man möchte dem Theater raten, etwas weniger hysterisch zu reagieren. Im Regelfall will der Augsburger seine Institionen erhalten - siehe auch das Alte Stadtbad. Kriegt die Initiative die Unterschriften nicht zusammen, ist das ein deutliches Zeichen für die beschlossene Sanierung.
Dazu gehört natürlich auch, dass der Buchhändler schon ein durchaus erfolgreiches Bürgerbegehren hinter sich hat. Mit einem Ergebnis, das in Gestalt der neuen Stadtbücherei relativ unumstritten ist.
Grundsätzlich eine mögliche Handlungsweise, die aber ein wenig an "magst Du mich nicht, mag ich Dich auch nicht mehr" erinnert, ergo an den Kindergarten. Wäre es nicht weiser gewesen, gerade auch dem Gegner - natürlich nur bis zu einem gewissen Grad - Raum zu bieten? Das Theater reklamiert doch gerade für sich, Heimat der unbequemen Stimmen zu sein.
Warum sollte das Theater mit einem Vertragspartner zusammenarbeiten, der versucht die Zukunft des Theaters (aus Sicht der dortigen Verantwortlichen) nachhaltig zu beeinträchtigen? Da stehen immerhin sehr viele Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Es gibt doch keinen Kontrahierungszwang zugunsten von Herrn I.
was haben sie für ein Demokratieverständnis ??? er will ja eine Sanierung ! aber eine Kostenbewusste und keinen Lukziustempel den dann nur noch die Freikartengeier besuchen können !! wie zum Beispiel Lehrer die um sonstreinkommen während ihre Schüler für sie mitbezahlen müssen
Auch hier nochmals ... nicht alles was Ihnen nicht passt hat was mit Demokratie zu tun.
Das Theater ist kein Selbstzweck um Arbeitsplätze zu sichern.
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Die Arbeit sollte aus Ideen und einem Angebot an die Bürger entstehen und nicht aus einer "too big to fail" Sanierung!
Natürlich muß man die Intendantin in Ihrem Vorhaben unterstützen. Wenn besagter Buchhändler seine demokratischen Rechte reklamiert dann muß das doch auch für die Intendatin gelten - nämlich einen Vertrag zu kündigen. Die normalste Sache der Welt.
Man kann die Intendantin unterstützen, so man ihre Meinung teilt und ihr Verhalten richtig findet. Man muss es natürlich nicht tun.
Vertrag kündigen? Das klingt nach rein privatrechtlichem Handeln. Das ist es aber nicht. Frau Votteler hat eine öffentliche Position inne, das Stadttheater ist ein öffentlicher Raum.
Vergleichbar ist das mit der Untersagung F. Petry im Rathaus sprechen zu lassen.
Das sollte sie nicht tun, die Frau Votteler. Sehr ungeschicktes Verhalten. Geeignet, die Bürgerschaft, die keine Theatergänger sind gegen sich aufzubringen.
Sie offenbart nun schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage eine antidemokratische Haltung. Und das ausgerechnnet als Intendantin.
Der Aufruf der Simpertschule ist ebenso indiskutabel. Hier werden Positionen missbraucht.
Wie man doch mit irreführenden Überschriften Stimmungsmache betreiben kann.
Man darf sich bei Zeitungen wie AZ und Focus nie auf die Überschrift verlassen.
Ich finden schon, dass man Stellung beziehen darf, wenn einer die Existenz des Theaters bedroht ....
Es gibt einen Unterschied zwischen Stellung beziehen und gleich auf die Existenz von Selbständigen loszugehen!
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Und wenn ich es richtig verstanden habe, richtet sich die Kritik des Begehrens nicht gegen die Existenz des Theaters, sondern die in Augsburg nicht seltene Fixierung auf ein Bauwerk. Das kennen wir vom Hauptbahnhof - da wird groß über den Tunnel geredet, aber ein verbesserter Bahntakt in die Region ist aktuell nicht absehbar.
Es ist sogar eine böse Unterstellung, wenn nicht üble Nachrede zu behaupten, die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten, dass das Theater schließt.
Wer geht denn auf die Existenz von Herrn Idrizovic los? Es ist das gute Recht eines Kunden, den Händler zu wechseln. Herr Idrizovic hat Rechte, seine Kunden aber auch. Und wenn Herr Idrizovic eine Position vertritt, die der Kunde nicht teilt, dann gibt es auch keine Pflicht für den Kunden, diesem Laden weiter treu zu bleiben. Als intelligenter Mensch musste Herr Idrizovic mit solchen Reaktionen rechnen, sein Laden wird deshalb schon nicht gleich in die Insolvenz gehen.
Wenn Theatergänger wegen des Mitwirkens von H. Idrizovic beim Bürgerbegehren künftig dessen Laden meiden, ist das ihr gutes Recht.
Wenn eine leitende Angestellte der Stadt Augsburg, einen Vertrag der Stadt (das Theater ist ein Eigenbetrieb) in Räumlichkeiten dieser (Stadttheater), kündigt, weil der Vertragspartner ein demokratisches Recht wahrnimmt, hat das einen sehr schalen Beigeschmack, wenn es nicht gar das Neutralitätsgebot des Art. 18 a GO verletzt.
Es ist eine Bestrafung für missliebiges Verhalten. Und das aus der Theaterszene - eigentlich undenkbar. Aber bekanntlich ist nichts unmöglich.
Theaterintendantin Juliane Votteler kündigte gestern dem Buchhändler und Mit-Initiatior des Begehrens, Kurt Idrizovic, die Zusammenarbeit auf. Auch die Schulleitung der Simpertschule will nicht mehr mit Idrizovic, der die Buchhandlung am Obstmarkt betreibt, kooperieren.
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(Verstoß NUB 7.2/edit)