Ärger um ein Hitler-Portrait im Schlafzimmerfenster
Ein Kunstmaler hatte ein Hitler-Bild zwar mit buntem Schnurrbart verfremdet. Doch das änderte nichts daran, dass er sich vor Gericht verantworten musste.
Über Kunst kann man streiten. Kunst ist nicht unbedingt eine Frage des Geschmacks. Kunst lotet auch Grenzen aus. Und kann mitunter mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Amtsrichterin Rita Greser hatte den ungewöhnlichen Fall zu beurteilen, bei dem ein Kunstmaler ein gemaltes Hitler-Portrait in das Schlafzimmerfenster seiner Wohnung gestellt hatte. Für die Anklagebehörde war damit der Straftatbestand „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ erfüllt.
In Regenbogenfarben
Das Kunstwerk steht für alle Zuschauer im Gerichtssaal sichtbar hinter dem Richtertisch. Es ist 100 mal 100 Zentimeter groß, Acryl auf Leinwand und nennt sich „Verführer“. Das Konterfrei des Nazi-Diktators ist in düsteren Grautönen gemalt, mit weiß hervorstechenden Augen. Sein Schnurrbart allerdings ist deutlich verfremdet – in bunt leuchtenden Regenbogenfarben. Ein Buch, in dem Hitler als homophil beschrieben worden sei, habe ihn dazu inspiriert, den Regenbogen, das Logo von Schwulenorganisationen, zu verwenden, erklärt der angeklagte Kunstmaler, 51, seine Idee. Er habe ein „Sinnbild des Bösen“ dargestellt. Warum er sein Kunstwerk ausgerechnet im Fenster seiner im 3. Stock gelegenen Wohnung einer Eigentumsanlage, für alle draußen Vorübergehenden gut sichtbar, präsentierte, kann er nicht so recht erklären. Am Ende der Beweisaufnahme ahnt man es.
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