Anwalt klagt, weil er vor Gericht eine Robe tragen sollte
Ein Anwalt trägt keine Robe, ein Augsburger Richter lässt einen Prozesstermin platzen. Hat er überreagiert? Bald geht es vor Gericht um 770 Euro. Und um die Ehre.
Die Justiz trotzt den Spielarten der Mode. In den meisten Gerichtssälen in Bayern dominiert seit Jahrzehnten der schwarze Farbton der Roben. Die Farbe gilt als Zeichen von Macht, Distanz und Eleganz. Der Münchner Rechtsanwalt Norman Synek liegt wegen des schwarzen Umhangs mit dem Augsburger Amtsgericht im Clinch. Er hatte zu einem Zivilprozess keine Robe mitgebracht und wurde deshalb von einem Augsburger Richter wieder nach Hause geschickt.
Rechtsanwalt Synek zieht deshalb nun selbst vor Gericht. Er hat den Freistaat Bayern verklagt. Vordergründig geht es in der Klage um 770,50 Euro Schadenersatz nebst Zinsen. Der Anwalt macht Fahrkosten geltend und verlorene Arbeitszeit, die er anders hätte nutzen können. Doch der Fall reicht weiter. Er wirft auch die Frage auf, ob man in Augsburg auf Traditionen beharrt, die womöglich überholt sind. An vielen Amtsgerichten – unter anderem in München – ist es nicht mehr üblich, dass Anwälte in Zivilprozessen Robe tragen müssen. Angemessene Kleidung genügt.
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