Er hat über abgestellte Autos gewacht, jetzt steht der "Parkplatz-Sheriff" vor Gericht: Der Augsburger Arthur Schifferer muss sich wegen Erpressung vor Gericht verantworten. Er hält die Anklage für "absoluten Käse". Von Stefan Krog



Arthur Schifferer, Augsburgs gefürchtetster Parkplatzwächter, steht seit Montag vor dem Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass Schifferer mit nicht erlaubten Methoden auf dem Parkplatz des Ärztehauses hinter der City-Galerie abkassierte. Schifferer sieht sich unschuldig. "Geht es darum, mich fertigzumachen?", fragte der 30-Jährige. Die Anklage sei "absoluter Käse", schimpfte er vor der 1. Kammer (Vorsitzender Richter Claus Pätzel).
Die Liste der Vorwürfe ist lang: Staatsanwalt Franz Wörz verlas drei Stunden lang sieben Anklageschriften gegen Schifferer und einen seiner Gehilfen. 90 Fälle listet die Anklage auf, wobei es nicht um das Abschleppen an sich, sondern um die Begleitumstände geht.
Vor allem sollen Schifferer und sein früherer Angestellter, der auf der Anklagebank Abstand zu seinem Ex-Chef hielt, Falschparker zu Unrecht abkassiert haben. So bekamen laut Anklage auch Autofahrer, die tatsächlich etwas im Ärztehaus besorgten, eine Art Parkkralle verpasst. Eine Frau berichtete der Polizei, sie sei von den grinsenden Angeklagten mit den Worten "Sie haben da was an Ihrem Reifen" begrüßt worden.
Nur gegen Sofortkasse von 100 Euro durften die Autofahrer wieder wegfahren. Schifferer und sein Angestellter sollen dabei Druck gemacht haben - ein Autofahrer berichtete bei der Polizei von schlotternden Knien. "In der Regel wurden Autofahrer, selbst wenn sie den Parkplatz sofort verlassen wollten, am Wegfahren gehindert", so Wörz.
Dabei wäre es den Angeklagten teils möglich gewesen, die Autofahrer schon beim Einfahren auf ihr Tun aufmerksam zu machen, so die Staatsanwaltschaft. In einem Fall reichten offenbar 30 Sekunden Falschparken für eine 100-Euro-Forderung.
Der Vorwurf der Erpressung treffe nicht zu, da Schifferers Forderungen berechtigt waren, entgegnete Jürgen Rath, einer von Schifferers Verteidigern. Zivilrechtlich gesehen dürfe ein Parkplatzbesitzer seinen Besitz sofort und vollständig von unerlaubter Nutzung befreien. Die Staatsanwaltschaft verdrehe Recht geradezu, indem sie bei Falschparkern von "Geschädigten" spreche, so Rath. Es gebe ja ein großes Schild, das vor Abschleppen warne.
Schifferer hatte im Auftrag einer Arztpraxis die Parkplätze freigehalten und sagt, dass er in strittigen Fällen den Praxisbesitzer gefragt habe. "Dann lag es beim Arzt, wie man vorgeht. Angeklagt bin jetzt ich", klagte Schifferer.
Sein früherer Angestellter gab die meisten Schilderungen der Geschädigten zu. Er habe aber auf Schifferers Anweisung gehandelt. Der Mann ist nach wie vor in der Parkplatzüberwachung tätig, auf demselben Parkplatz, aber für eine andere Firma. Inzwischen kostet Falschparken 65 Euro, allerdings ohne Sofortkasse. Offenbar herrscht auf dem Parkplatz inzwischen ein entspannterer Ton. Beschwerden blieben bisher aus, heißt es.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Stefan Krog
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