Missbrauchsvorwürfe: Arzt belästigte trotz Beschwerde weiter Frauen
Ein Arzt wurde verurteilt, weil er Patientinnen missbraucht hat. Schon Jahre zuvor hatten sich zwei Frauen an den Ärztlichen Bezirksverband gewandt. Die Kripo erfuhr aber damals nichts.
Er schrammte knapp am Gefängnis vorbei: Ein Augsburger Arzt ist im Dezember zu einer fast zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Patientinnen sexuell missbraucht hat. Im Prozess ging es um Fälle aus den Jahren 2014 bis 2017. Nach Recherchen unserer Redaktion gab es aber auch zuvor schon Beschwerden von Patientinnen über Übergriffe. Bereits 2012 hatten sich zwei Frauen deshalb an den Ärztlichen Bezirksverband gewandt. Die Polizei erfuhr aber nichts von den Vorfällen.
Nora D.* hatte damals einen Termin bei dem Allgemeinmediziner, sie suchte ihn wegen Bauchschmerzen auf. Ihr Eindruck war erst nicht negativ. Der Arzt nahm sich Zeit, er hörte zu. Dann aber untersuchte er ausführlich ihre Scheide und ihren After. Während des Termins in der Praxis habe sie das alles gar nicht richtig realisiert. Danach, draußen auf der Straße, sei ihr aber klar geworden, dass die Untersuchungen „sehr eigenartig“ gewesen sei. Kurz darauf unterhielt sie sich darüber mit einer Freundin, die zu der Zeit schon länger bei dem Arzt in Behandlung war. Die Freundin litt unter chronischer Blasenentzündung. Bei ihr wandte er eine Therapie an, bei der er die Frau regelmäßig im Intimbereich streicheln musste. Er fragte sie auch, welche Sex-Stellungen sie am liebsten praktiziere und ob ihr Freund diese gut finde.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Dieser Fall passt gut in die Zeit von #metoo, denn er zeigt das System auf: Die Kultur des Schweigens und Unterdemdeckelhaltens und des nicht Ernstgenommenwerdens von missbrauchten Frauen. Hier hat sogar ein Arzt das besondere Vertrauensverhältnis, das ihn mit seinen Patientinnen verbindet, ausgenutzt und dennoch gibt es Bewährung. Weil er in einer Verfahrensabsprache, die ihm diese zusicherte, gestanden hat (besser sein Geständnis vom Verteidiger hat vortragen lassen (!) ). Diese Verfahrensabsprachen sind vor allem deshalb unerfreulich, weil sich die Verurteilten gut darauf hinausreden können, sie hätten ja nur gestanden, weil Bewährung besser sei als Gefängnis und man vor Gericht ja nie wisse... Die Gerichte machen es sich da meiner Ansicht nach zu einfach. Wie wäre es denn gewesen, zwar keine Bewährung aber eine niedrigere Freiheitsstrafe in Aussicht zu stellen. Statt 2 Jahre nur eines beispielsweise?
Es mag ein Fehler von Nora D. gewesen sein, nicht zur Polizei zu gehen. Aber man kann sie verstehen. Immerhin hat sie mehr angeleiert und in Kauf genommen als die meisten Betroffenen das tun. Und vllt. wollte sie gegen einen Arzt, den sie sonst schätzt oder von dem sie weiß, dass er geschätzt wird, nicht gleich so massiv vorgehen.
Aber der Ärztliche Berufsverband hätte reagieren müssen. Nur sieht der sich vermutlich mehr als Verband der Berufskollegen als Interessenvertretung der Patienten. Auch wenn er Aufsichtsfunktion hat.
Jedenfalls sollen all die, die nicht in der Situation der Frauen stecken etwas vorsichtiger mit ihren Urteilen über nun lautstark publik werdene Anklagen sein.
Es ist in dieser Hinsicht noch viel Aufklärungs- wie Aufdeckungsarbeit notwendig.
aber ein sollte man auch im Auge behalten !! wenn Herr DR. Beck sien Amt richtig wargenommen hätte , so wäre er gleich im namen dieser Frauen bei der Staatsanwaltschaft vorstellig geworden !! so hat sein verhalten schon ein bischen ein Begeschmäckle von die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus