Arzt vor Gericht: Schrieb er auf Wunsch krank?
Das Jobcenter zeigt einen Arzt an. Er soll ein Attest ausgestellt haben, ohne die Patientin untersucht zu haben.
Ein niedergelassener Allgemeinmediziner stand wegen Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor Gericht. Das Augsburger Jobcenter hatte ihn angezeigt. Dem 48-Jährigen drohten bei einer empfindlichen Strafe Konsequenzen von seiner Standesorganisation. Wohl auch deshalb hatte er Einspruch gegen einen ergangenen Strafbefehl eingelegt.
Der Arzt, so hieß es in der Verhandlung, hatte seine Patientin wunschgemäß krankgeschrieben. Rückwirkend, ohne sie untersucht zu haben. Die 45-Jährige brauchte zwei Atteste, da ihr das Jobcenter Zahlungen gekürzt hatte. Einen Monat zuvor war sie, trotz Ladung, zweimal dort nicht erschienen.
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