Auch ein Polizist kann sich mal irren
Ein Zivilbeamter fühlte sich in Augsburg durch eine Geste beleidigt. Das Gericht sah das anders.
Polizisten werden oft im Dienst beleidigt. Vielleicht sind sie deshalb besonders sensibel. Und haben manchmal eine dünne Haut. Ein Zivilpolizist, 56, der sich von einem Porschefahrer durch eine Handbewegung beleidigt fühlte, konnte ein Gericht zumindest nicht von seiner Beobachtung überzeugen. Strafrichterin Susanne Hillebrand sprach den angeblich ungehörigen Sportwagenlenker jedenfalls frei.
Der Angeklagte, 38, ein Immobilienkaufmann aus Dresden, war im November 2013 auf der Fahrt von Augsburg nach München. In der Eserwallstraße beim Roten Tor hatte er sich falsch eingeordnet. Er blinkte links, der Hintermann auf der linken, in Richtung Friedberg führenden Spur, ein Polizist in Zivil, ließ ihn einscheren.
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