Auf diesem Radweg sind „Geisterradler“ erlaubt
Wegen Bauarbeiten an der Lechbrücke müssen Fahrradfahrer zwischen MAN und Brückenende in zwei Richtungen einen Weg nutzen. Das soll künftig immer möglich sein.
Es ist eine Stelle, die viele Radler als unübersichtlich und gefährlich empfinden. Von einem „Kuddelmuddel“ spricht Harald Siedler, dessen Strecke hier entlang führt, will er in die Innenstadt. Von „lauter unangenehmen Punkten“ spricht Ute König, die hier täglich zur Arbeit radelt. Besonders zu Stoßzeiten sei es schlimm, etwa morgens, wenn neben den Berufsverkehr auch viele Schüler unterwegs sind.
MAN-Brücke: Seit März läuft der zweite Bau-Abschnitt
Es geht um eine prominente Baustelle in Augsburg, um die Erneuerung der MAN-Brücke. Eine „bedeutende innerstädtische Radhauptverbindung“, die Teile Lechhausens, die Firnhaberau und die Hammerschmiede an die Innenstadt anbinde, wie es in einer Beschlussvorlage für den Bauausschuss des Stadtrates heißt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Geisterradler" - Stadt Augsburg will sie völlig legalisieren
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Ist diese fettgedruckte Zwischenüberschrift wirklich sinnvoll?
Eine „bedeutende innerstädtische Radhauptverbindung“, die Teile Lechhausens, die Firnhaberau und die Hammerschmiede an die Innenstadt anbinde, wie es in einer Beschlussvorlage für den Bauausschuss des Stadtrates heißt.
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Wenn man das mit der Bedeutung ernst meint, müsste man halt eine MIV Fahrspur wegnehmen und dort den stadteinwärtigen Radverkehr führen und baulich abgetrennt die falsche Richtung stadtauswärts.
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Auf der Brücke gibt es ohnehin nur noch eine Spur pro Richtung. Das bestimmt die mögliche Verkehrsmenge.
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Den Verkehr zur Berliner könnte man übergangsweise (ich weiß es ist nicht schön) über die Brückenstraße führen.
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Aber wieder einmal eine Stelle, die das Geschwätz von der Fahrradstadt Lügen straft.
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Ich bin ja vor allem gespannt, wie genau man das eigentlich schon sehr lange als problematisch bekannte aber als legal geplante Geisterfahren an den Knotenpunkten in den Griff kriegen will. Der ADFC hat noch bei der Planung der Brückensanierung diesen Punkt bereits angesprochen. Damals wurde sinngemäß geantwortet, dass man da schon eine Lösung für finden würde. Wie diese Lösung dann aussieht... Ich bin gespannt... Ist bestimmt ein Geniestreich, wenn Augsburg dafür eine Lösung findet.
Schön wäre es, wenn nur dort mit Genehmigung Gegenverkehr herrschen würde. Die Geisterradler sind auf allen Strecken unterwegs und oft mit hohem Tempo. Dagegen hat die Polizei anscheinend noch nichts unternommen!
Naja, »nichts« ist übertrieben. An manchen Stellen stehen sie schon mal. Vereinzelt haben deren Beamte nämlich nach einem Blick in ihre Statistiken durchaus verstanden, worum es am Ende gehen müsste. Davon hat es nur leider zu wenig unter den Entscheidungsträgern... Für die Größenordnung, die das Problem »Falsche Benutzung der Straße« hat (man sehe sich einfach mal deren eigene, veröffentlichte Zahlen an; über ¼ der von Radfahrern verursachten Fälle gehen auf das Konto und das ist in anderen Städten genau gleich), tun sie erstaunlich wenig dagegen. Es ist den Ordnungshütern offenbar viel wichtiger, in Fußgängerzonen zu stehen oder irgendwelche Lichter kontrollieren, obwohl beides in den Unfallstatistiken praktisch keinerlei Relevanz besitzt. So sieht moderner, an der Unfallverhütung orientierter Kontrolldruck aus. Symbolpolitik bzw. Ignoranz der Faktenlage würden andere es nennen. Knaller sind dann aber solche Straßen, wie der alte Postweg. Wo man auf einigen 100 m Geisterfahrerei zwangsanordnet, um sie dann einige hundert Meter weiter mit extra Schildern wieder zu verteufeln. Auf derselben Straße!
Man kann schlecht das sog. ‚Geisterradeln‘ generell verteufeln, wenn die Behörden es an manchen – oftmals noch extrem gefährlichen Stellen - selbst anordnen.
Beispiel ist die hier behandelte Stelle bei der MAN aber auch die Radwegsituation bei der RAN-Tankstelle, Holzbachstraße, und dort auch in der Eisenbahnunterführung. Das sind einfach keine guten Lösungen. Besser wäre hier in der Tat dann, die Fahrradfahrer führen auf der Straße mit.
Alternativ müsste man sich vom Gesetzgeber einfach einen Ruck geben und das Fahren auf Radwegen in Gegenrichtung generell erlauben und dann aber auch REGELN, so wie es ja auch Vorschriften gibt, wie sich Begegnungsverkehr an Engstellen zu verhalten hat. Beispielsweise kann man vorschreiben, dass der nicht in die herrschende Fahrtrichtung Fahrende Nachrang hat und ggf. abbremsen und absteigen muss – oder wenn der danebenliegende Gehweg frei ist auf diesen ausweichen. Oder eben auch andersherum, der neben dessen Fahrtrichtung der Gehweg verläuft muss, so dieser nicht von Fußgängern frequentiert wird, auf diesen ausweichen, wenn die Breite des Radweges für den Begegnungsverkehr nicht ausreicht. Rechtsfahrgebot auch in diesem Fall. Wenn der Gehweg belegt ist, Anhaltepflicht.
Eine solche Regelung, die auch dem Autofahrer vermittelt, dass Fahrradfahrer IMMER auch von der ‚falschen‘ Seite kommen können und dürfen, würde geeignet sein, generell die Aufmerksamkeit zu erhöhen, weil dann keiner mehr sagen kann: Der Radfahrer kam ja von der falschen Seite.
Die Situation wie bei der Einmündung Stadtbachstraße ist unübersichtlich, aber sie wäre künftig Usus. Regelmäßig passiert an bewusst als unübersichtlich wahrgenommenen Stellen verhältnismäßig wenig, weil die Aufmerksamkeit bei 100 Prozent liegt, während sie sonst gerne mal abflaut. Ich plädiere schon lange für die gesetzlich geregelt generelle Freigabe der Radwege in Gegenrichtung mit entsprechender Regelung der Verhaltensweisen und einer entsprechenden öffentlichkeitswirksamen Information aller Verkehrsteilnehmer.
Absolut verboten bleiben und mit hohen Bußgeld belegt werden muss die völlig irrwitzige Benutzung von auf der Straße abmarkierten Fahrradstreifen in der falschen Richtung.
»Man kann schlecht das sog. ‚Geisterradeln‘ generell verteufeln, wenn die Behörden es an manchen – oftmals noch extrem gefährlichen Stellen - selbst anordnen.«
Endlich mal jemand anders, dem das auch auffällt. Vor allem würde mich mal interessieren: Mit keiner anderen Gruppe an Fahrzeugführern macht man so was. Aber ausgerechnet bei denen, denen man ständig ein Schutzbedürfnis zuschreibt (Schutz vor was eigentlich? Rüpelautofahrern?), fängt man an, gefährliche Verkehrsführungen nicht nur zu erlauben, sondern auch noch vorzuschreiben. Wieso das? Das Blaue heißt nämlich nicht »hier dürft ihr ausnahmsweise mal«, sondern »hier müsst ihr, sonst setzt es was, wenn wir euch erwischen, wenn ihr nicht...«. Aber ich weiß schon warum: Sollen sie dich Lahmä****e bitte untertänigst aus dem Staub machen, egal wohin, Hauptsache weg und dem heiligen Blechle nicht im Weg.
»Besser wäre hier in der Tat dann, die Fahrradfahrer führen auf der Straße mit.«
Es könnte so einfach sein, nicht? Aber die einen scheißen sich ein, weil es hinter ihnen »Brumm Brumm« macht, und ein sehr kleiner Anteil der hinter ihnen fahrenden gibt ihnen auch allen Grund dazu. Wo ist die Polizei eigentlich bei denen? Mit dem Großteil kommt man eigentlich super aus. Aber ein paar wenige Knallköpfe haben letztlich vom Gesetz nichts zubefürchten und setzen Notfalls das Gesetz von Hupe und Stoßstange durch. Unterstützung von Planern, die das auch noch regelmäßig mit Schildern in Anordnungen gießen, was sich jene einbilden.
»Alternativ müsste man sich vom Gesetzgeber einfach einen Ruck geben und das Fahren auf Radwegen in Gegenrichtung generell erlauben und dann aber auch REGELN, so wie es ja auch Vorschriften gibt, wie sich Begegnungsverkehr an Engstellen zu verhalten hat.«
Das Problem daran ist, das zeigen alle Untersuchungen dazu, dass Autofahrer einfach keinen Fahrverkehr von scharf rechts auf dem Hochbord im Blick haben, allen voran nicht, wenn sie in eine Kreuzung einfahren. Und das obwohl Kinder bis 8 dort fahren müssen und Autofahrer daher generell davon ausgehen müssten. Es ist also jetzt schon so, wie Sie es vorschlagen. Die Regeln gibt es schon längst. Reicht aber nicht. Weil Fahrverkehr im Kopf einfach nicht dort auftaucht. Er ist im Alltag dort so selten, dass entsprechend gehandelt wird. Man achtet einfach auf den Verkehr auf der Fahrbahn, was nur all zu verständlich ist. Und alles was da rechts auf Geh- und Radwegen ankommt, ist schlicht aus den Augen aus dem Sinn. So was vorschreiben ist Unfälle provozieren.
Das gleiche Problem hat man ja auch beim geradeausfahrenden Radverkehr rechts vom Rechtsabbieger. Es sind einfach ungünstige Verkehrsführungen, die man aus gutem Grund bei allen anderen Fahrzeugarten konsequent untersagt und garantiert nicht auch noch verpflichtend anordnet. Da helfen nämlich die besten Regeln nichts. Der Mensch hat eine limitierte Aufmerksamkeitsfähigkeit. Und die wird damit über Gebühr belastet. Weiß man inzwischen seit Jahrzehnten, juckt aber unsere Verkehr(t)planer und nicht zuletzt auch Politiker nicht. Hauptsache, der Autoverkehr findet freie Bahn vor. Alles andere hat dahinter zurückzustecken. Bis es dann mal wieder kracht. Und ganz besonders lustig ist dann regelmäßig die Polizei, die dann auch noch den Radfahrern den schwarzen Peter zuschiebt, dass sie ja selbst schuld wären.
Es ist ein Fehler wenn Behörden falsche Verhaltebsweisen anordnen bzw. sanktionieren. Ich, als PKW-Fahrer, rechne in keiner Situation, daß es sowas überhaupt gibt, bzw. geben kann.