Das Ordnungsreferat denkt an eingeschränkte Öffnungszeiten für Spielhallen. Die Zahl der Wettbüros könnte dagegen steigen. Von Stefan Krog

Die Stadt kündigt ein härteres Vorgehen gegen Spielhallen an. Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) denkt daran, den etwa 100 Spielhallen mit ihren rund 1000 Geldspielautomaten künftig nur kürzere Öffnungszeiten zu genehmigen. Den Weg frei macht dafür eine neue gesetzliche Regelung, die seit Anfang Juli in Kraft ist. „Wir sind geneigt, unsere Möglichkeiten auszuschöpfen“, sagt Ullrich.
Das neue bayerische Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass in Bayern Spielhallen generell zwischen 3 und 6 Uhr schließen müssen. Allerdings können die Kommunen noch eins draufsatteln. „Eine Schließung zwischen 6 und 9 Uhr wäre eine weitere Möglichkeit“, sagt der Ordnungsreferent. So könne man zumindest verhindern, dass Spielsüchtige schon vor der Arbeit die Automaten mit Geld füttern. Eine endgültige Entscheidung, bevor sie dem Stadtrat einen Beschluss vorlegt, will die Verwaltung aber erst im Herbst treffen.
Den Kampf gegen die zunehmende Zahl von Spielhallen führt die Stadt bereits seit Jahren. Deren Zahl stieg von 30 Betrieben im Jahr 2000 auf zuletzt knapp 100. Vor allem die Innenstadt, Oberhausen und Lechhausen sind betroffen.
Zwar versucht die Stadt immer wieder, über Bebauungspläne die Ansiedlung neuer Betriebe zu verhindern, doch das gleicht eher einem ständigen Hinterherlaufen denn einer sauberen Strategie. Bei einem massierten Auftreten, so die Befürchtung, könnten Spielhallen den Abstieg von Vierteln einleiten.
Das neue Gesetz sieht auch vor, dass sich in einem Gebäudekomplex künftig nur noch eine Spielhalle befinden darf und dass ein Mindestabstand von 250 Metern zwischen zwei Betrieben eingehalten werden muss. Für bereits bestehende Betriebe ist eine Gnadenfrist von fünf Jahren vorgesehen, doch gleichzeitig sieht das Gesetz eine Härtefallregelung vor, bei der Hallen bleiben können, wenn sie Automaten reduzieren. Andernfalls müsste die Stadt entscheiden, welche Spielhalle verschwinden muss – rechtliche Streitigkeiten wären programmiert.
Vor allem dürfte das Gesetz Auswirkungen auf Neuansiedlungen haben. Allerdings sind schon Klagen von Spielhallenbetreibern in Vorbereitung. Zudem wird davor gewarnt, dass ein Teil des Geschäfts ins Internet abwandern wird.
Von dem neuen Gesetz sind auch Sportwettbüros betroffen. Deren Zahl stieg – nachdem die rechtliche Lage unklar war – vor einem Jahr in der Stadt wieder auf etwa zehn, stagnierte zuletzt aber. Künftig darf es in ganz Bayern 400 Wettbüros geben, die von einigen konzessionierten privaten Betreibern unterhalten werden dürfen. Wie viele Büros es in Augsburg sein werden, hängt davon ab, wie die Betreiber ihre Standorte bayernweit verteilen wollen. Das könnte auch bedeuten, dass mit der „Legalisierung“ die Zahl der Sportwettbüros steigt.
Die Stadt hatte immer die Auffassung vertreten, die Betriebe seien illegal, wobei es dazu rechtliche Unsicherheit gab. Immerhin, so stellte der Europäische Gerichtshof fest, betreibe ja auch der Staat mittels „Oddset“ Sportwetten.
Dass Bescheide der Stadt, die sich ausschließlich auf das staatliche Wettmonopol stützten, so nicht in Ordnung waren, spielte zuletzt im Dezember vor Gericht eine Rolle. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Wettbüro-Betreiber wegen unerlaubten Veranstaltens von Glücksspielen angeklagt. Das Amtsgericht sprach ihn frei, weil die Gesetzeslage zum Zeitpunkt, als das Wettbüro betrieben wurde, tatsächlich konfus gewesen sei.
Nachdem das Oberlandesgericht in der Revision zum Schluss kam, dass der Wettbürobetrieb sehr wohl strafbar gewesen sei, muss sich jetzt erneut das Amtsgericht damit beschäftigen. Das Verfahren dürfte Signalcharakter haben. Momentan liegen bei der Staatsanwaltschaft noch 30 vorläufig eingestellte Verfahren gegen Wettbürobetreiber.
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